01.02.2006 - FC Hansa Rostock

Prozesswelle gegen Flitzer, Zünder, Werfer?


„Wir haben in Abstimmung mit Fanvertretern die Flitzer aus dem Hertha-Spiel zivilrechtlich verklagt“, sagt Rainer Friedrich, Sicherheitschef des FC Hansa Rostock. 20.000 Euro Strafe brummte das DFB-Sportgericht den Rostockern für das Verhalten dreier Fans auf, die 2003 im Ostseestadion den Platz gestürmt hatten. Mit einer zivilrechtlichen Klage vor dem Landgericht unternahm der Verein den Versuch, sich das Geld von den Flitzern zurückzuholen. Mit Erfolg, denn das Gericht folgte in erster Instanz der Auffassung des FCH – ein Urteil, das im Trend liegt: Immer mehr von Verbandsstrafen betroffene Vereine streben solche Schadensersatzprozesse an.

Vereinsanwalt Gunnar Kempf hat den FCH im Rechtsstreit vertreten und erklärt den juristischen Sachverhalt: „Ein Stadionbesucher schließt mit dem Veranstalter des Spiels einen Zuschauervertrag. Mit diesem verpflichtet sich der Verein gegenüber dem Besucher gegen Zahlung des Eintrittspreises das Zuschauen zu ermöglichen“, so der Rechtsanwalt, „das LG Rostock hat ausgeführt, der Zuschauervertrag beinhalte für den Besucher die Nebenpflicht, den Spielablauf nicht zu stören. Handelt jemand der vertraglichen Nebenpflicht zuwider, kann der verletzte Vertragspartner den ihm dadurch entstandenen Schaden ersetzt verlangen“. Somit ist klar, dass sich die Rechtsprechung nicht nur auf die Flitzer, sondern auch auf jene, die Rauchtöpfe zünden oder Gegenstände aufs Feld werfen, ausdehnen lässt.

Drohen also Prozesse das Verhältnis zwischen Fans und Vereinen zu belasten? Oder ist es einfach gutes Recht der Clubs, die Verursacher haftbar zu machen? Kempf: „Der FCH hat vorher mit dem Fanprojekt darüber gesprochen, ob ein Verein überhaupt seine eigenen Fans verklagen sollte. Die Entscheidung fiel nicht leicht, aber es gab die einhellige Meinung, so zu verfahren.“ Bodo Sprenger vom Hansa-Fanprojekt ergänzt: „Man muss erst einmal abwägen, ob bei den Fans überhaupt so viel Geld zu holen ist.“ Von der Zahlkraft unberührt ist ebenso die strafrechtliche Komponente. Ein Kölner Schnapsflaschenwerfer etwa wurde zu einem halben Jahr auf Bewährung verurteilt.

Für die Rostocker Übeltäter besteht allerdings noch Schonfrist. Da die Störer in Berufung gingen, wird sich das OLG Rostock in diesem Frühjahr erneut mit der Klage des FCH befassen. (Faszination Fankurve, 01.02.2006)

Fanfotos FC Hansa Rostock




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