19.03.2014 - Public Viewing

Public-Viewing in Deutschland auch nach 22 Uhr


Für die Übertragung von Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft vom 12.Juni - 11.Juli 2014 auf Großbildleinwänden stehen die Spielregeln nun fest. In einem Erlass der Landesregierung wird klar gestellt, dass Public-Viewing auch nach 22 Uhr an geeigneten Orten möglich ist.

Für die Genehmigung und Prüfung der einzelnen Public-Viewing-Angebote sind die Behörden vor Ort zuständig. Mit entsprechenden Auflagen haben sie die Möglichkeit, einen fairen Ausgleich zwischen den Belangen der ruhebedürftigen Anwohner und denen der Fußballanhänger zu schaffen.

„Das gemeinsame Erleben der Fußballspiele auf Public-Viewing-Veranstaltungen war während der letzten Fußball-Welt- und Europameisterschaften ein großer Erfolg“, sagte Remmel. „Solche Gemeinschaftserlebnisse wollen wir den Fans auch bei den Spielen bei der Weltmeisterschaft in Brasilien ermöglichen. Das Ruhebedürfnis der Anwohner darf dabei aber nicht unter den Tisch fallen, besonders bei späten Spielen und an Werktagen.“

Der Gebrauch lauter Fan-Artikel wie Druckluftfanfaren oder die „Vuvuzela“ sollten bei den Veranstaltungen allerdings ausgeschlossen werden. „Hiervon gehen Lärmbelastungen aus, die gesundheitsgefährdend für Mitmenschen sein können und sogar Notfalldurchsagen übertönen können. Deshalb sprechen wir uns sehr deutlich gegen eine Benutzung solcher Geräte in Menschenmengen aus“, betonte Remmel. Für Veranstaltungen, die über 24 Uhr hinausgehen, gelten ohnehin strenge Lärmschutzregeln, die solche Instrumente ebenso wie ein musikalisches Begleitprogramm nicht zulassen.

In dem gemeinsamen Erlass mit dem Innen- sowie dem Sportministerium werden die Kommunen dazu aufgefordert, von den bestehenden Ausnahmeregelungen im Landes-Immissionsschutzgesetz Gebrauch zu machen und für das Fußballschauen auf Großbildleinwänden entsprechende Ausnahmen von der Nachtruhe ab 22 Uhr zu erteilen. Dabei muss das Ruhebedürfnis der Anwohner berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die sehr späten Spiele nach 24 Uhr. Bei diesen dürfen Ausnahmen nur nach besonders sorgfältiger Prüfung erteilt werden. (Faszination Fankurve, 19.03.2014)

Weitere Informationen zum Thema Public Viewing finden Sie in der jetzt erschienenen Ausgabe von Faszination Fankurve INSIDE (1/2014).






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