13.12.2018 - SK Rapid Wien

Rapid Wien-Fans wollen vor Verfassungsgerichtshof ziehen


Das deutsche Bundesverfassungsgericht entschied 2016, dass die Kollektivbeleidigung „ACAB“ (All Cops Are Bastards) von der freien Meinungsäußerung gedeckt ist, falls sich die Beleidigung nicht auf eine überschaubare und abgegrenzte Gruppe bezieht (Faszination Fankurve berichtete). In Österreich sieht die Rechtslage anders aus.

Von der aktiven Fanszene von Rapid Wien wird die Abkürzung ACAB trotzdem auf Fahnen, Doppelhaltern und Transparente benutzt. In zwei Fällen wurden Rapid-Fans deswegen zuletzt von der Landespolizeidirektion Wien mit Verwaltungsstrafen wegen Verletzung des öffentlichen Anstands belegt. Mit Unterstützung der Rechtshilfe Rapid wurde gegen die Strafen vorgegangen, doch die Beschwerden vorm Landesverwaltungsgericht Wien (LVwG) scheiterten. „Das LVwG Wien meint, bei 'A.C.A.B.' sei der Tatbestand der Anstandsverletzung erfüllt, weil es eine Beschimpfung von Polizisten ist und der Sittlichkeit widerspricht. Das Wort 'Bastard' ist sicherlich kein nettes Wort, ob es aber tatsächlich eine grobe Beschimpfung ist, welche Empörung unter den Zusehern eines Fußballspiels auslösen könnte, ist äußerst fraglich. Der Verfassungsgerichtshof meint nämlich, dass die Erfordernisse in jeder Situation andere sind; was in der einen Situation anstößig ist, kann in der anderen ganz natürlich sein (VfGH B249/84). So ist zu Unterscheiden ob es sich z.B. um ein nobles Innenstadtlokal oder ein Fußballstadion handelt, in dem grundsätzlich ein rauerer Umgangston herrscht. In unseren beiden aktuellen Fällen konnte das Gericht keinerlei Reaktion des Publikums im Stadion auf die Fahne bzw. den Schriftzug 'ACAB' feststellen. Genau das wäre aber notwendig, um von einer Anstandsverletzung ausgehen zu können“, macht sich die Rechtshilfe Rapid noch Hoffnung, dies ändern zu können.

Mit dem Rechtsanwalt Christian Podoschek soll nun Beschwerde beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht werden, um ACAB in Österreich nach deutschem Vorbild endgültig als freie Meinungsäußerung im Fußballstadien straffrei werden zu lassen. (Faszination Fankurve, 13.12.2018)






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