19.05.2020 - Dynamo Dresden

Raub von Hansa-Schal: Freispruch für Dynamo-Fans


Wegen einer vermeintlichen räuberischen Erpressung mussten sich drei Dynamo-Fans Mitte Januar 2020 vorm Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Dresden verantworten. Den SGD-Fans wurde vorgeworfen, beim Gastspiel von Hansa Rostock beim FSV Zwickau einem Gästefan den Schal gestohlen zu haben.

Außerdem sollen die SGD-Fans am 20. März 2017 versucht haben, an die Mottojacke des Fans von der Ostsee heranzukommen. Zwei der angeklagten SGD-Fans wurden nach Strafverfahren, die knapp drei Jahre dauerten, freigesprochen. Der dritte Fan musste laut Angaben der Schwarz-Gelben Hilfe eine eine Geldauflage im mittleren dreistelligen Bereich zahlen, damit das Verfahren eingestellt wurde.

Die Fanhilfe aus Dresden hat sich nun zu dem Verfahren zu Wort gemeldet und dabei auch von Ungereimtheiten in der Polizeiarbeit berichtet: „Laut der Staatsanwaltschaft Dresden sollen sich nun die drei Dynamofans mit einem gemeinsamen Tatentschluss im Kopf gen Gästeblock aufgemacht haben, um dort auf ein hanseatisches Fanpärchen zu treffen und sich deren Fanutensilien mittels Androhung von körperlicher Gewalt zu anzunehmen. Die Bereitschaftspolizei Leipzig umzingelt daraufhin in Zwickau-Eckersbach eine Gruppe Dynamofans, welche die Zwickauer Freunde an diesem Abend unterstützen, darunter auch die späteren Angeklagten. Alle Personen werden nun erkennungsdienstlich behandelt. Der geschädigte Hansa-Fan und seine Freundin wurden zur sofortigen Gegenüberstellung hinzugezogen – er erkennt wohl sofort einen der Übeltäter, seine Freundin erkennt keinen. Die vermeintlichen Täter schweigen vor Ort und auch im späteren Verfahren. Es folgen Beschuldigtenvorladungen, Opfer- und Zeugenvernehmungen und im Juni 2018 die Anklageschrift seitens der Staatsanwaltschaft Dresden. Mitte Januar 2020 folgte nun der Gerichtsprozess am Jugendschöffengericht Dresden. Es werden insgesamt sieben Zeugen gehört – fünf Polizisten der Bereitschaftspolizei und der geschädigte Hansafan und seine damalige Begleitung. Im Laufe des Gerichtsprozesses werden durch die Verteidigung der drei Dynamofans Fehler und Ungereimtheiten in der Polizeiarbeit aufgedeckt. Den Geschädigten wurden Lichtbildmappen vorgelegt, die für eine Identifizierung nicht geeignet waren, da sie die Wahrnehmung der Zeugen deutlich manipulierten und sich in teilweise desolater Qualität befanden. Auch fand die polizeiliche Vernehmung des Opfers und seiner Lebensgefährtin zusammen und in einem Raum statt. Beide identifizierten und bezichtigten wenig überraschend die gleichen Personen aus der bereitgestellten Lichtbildmappe. Die geladenen Polizeizeugen konnten zur Tataufklärung wenig beitragen, da sie entweder ungenaue Angaben machten oder nichts äußern konnten. Folgerichtig entschied das Gericht, zwei Dynamofans freizusprechen. Aufgrund der oben beschriebenen sofortigen Identifizierung am Tatort, welche auch angezweifelt werden kann, musste ein angeklagter Dynamofan eine Geldauflage hinnehmen, um das Verfahren gegen sich einstellen zu lassen“, so der Rückblick der Schwarz-Gelben Hilfe auf dieses Verfahren. (Faszination Fankurve, 19.05.2020)


Fanfotos Dynamo Dresden




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