01.12.2017 - 1. FC Nürnberg

Richterin lehnte Stadionverbot ab


Ein Fan wurde vorgeworfen, bei einem Auswärtsspiel im Jahr 2016 einem Polizisten mit der Faust gegen den Helm geschlagen zu haben. Die Rot-Schwarze Hilfe macht nun öffentlich, dass die Richterin eines Amtsgericht das von der Staatsanwaltschaft geforderte Stadionverbote ablehnte.

Während die Staatsanwaltschaft forderte, dass der Fan während seiner sechsmonatigen Bewährungsstrafe nicht ins Stadion gehen darf, wovon die Richterin aber nichts hielt. Die Richterin wollte, dass der Fan beweist, dass er ins Stadion gehen kann, ohne Straftaten zu begehen. Die vom betroffenen geforderte Höhe des Schmerzensgeldes reduzierte die Richterin zudem von 1.200 Euro auf 240 Euro. Die Rot-Schwarze Hilfe unterstützt Fans des 1. FC Nürnberg bei Problemen mit Polizei und Justiz unterstützt. (Faszination Fankurve, 01.12.2017)


Faszination Fankurve dokumentiert die Stellungnahme der Rot-Schwarzen Hilfe:

Richterin: „Bewähren muss man sich ohne Stadionverbot“

Auch bei Amtsgerichten außerhalb Bayerns beantragt die Staatsanwaltschaft mittlerweile umfangreiche Stadionverbote als Bewährungsauflage. So auch im Fall eines RSH-Mitglieds, dem vorgeworfen wurde, am Rande eines Auswärtsspiels 2016 einem Polizeibeamten gegen dessen Helm einen Faustschlag verpasst und sich anschließend gegen die Festnahme widersetzt zu haben, wodurch ein weiterer Beamter verletzt worden sei. Dafür hagelte es 6 Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung wegen Widerstand und Körperverletzung, weil der Betroffene schon mehrfach strafrechtlich aufgefallen sei.

Trotz diesem harten Urteil überraschte die Richterin in diesem Verfahren. Dem behelmten Polizeibeamten zog sie mächtig den Zahn, was dessen Schmerzensgeldforderung anbetraf. Der Beamte wollte 1.200 Euro durch das Urteil bekommen, weil er Schmerzen im Bereich der Halswirbelsäule hatte und „am darauffolgenden Wochenende keinen Sport machen konnte“, wie der Beamte in der öffentlichen Verhandlung angab. Wie er denn auf diese Forderung gekommen sei, wollte die Richterin wissen.

Das habe er der „Düsseldorfer Tabelle“ entnommen, antwortete der Zeuge sichtlich überrascht. Eine Tabelle übrigens, in der familiengerichtliche Unterhaltsberechnungen geregelt sind und nicht etwa Schmerzensgelder für Verletzungsfolgen. So gab es auch nur 240,00 Euro Schmerzensgeld pro Beamten und eine interessante Antwort der Richterin auf den Antrag der Staatsanwaltschaft, ein Stadionverbot zu verhängen. „Ich möchte, dass Sie beweisen, dass Sie ins Fußballstadion gehen können, ohne Straftaten zu begehen“, begründete die Richterin ihre Entscheidung gegenüber dem RSH-Mitglied. Und deshalb lehnte sie das Stadionverbot ab.

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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