04.01.2018 - SC Paderborn 07

SC Paderborn-Mitglieder können Ausgliederung verhindern


Am 15. Januar 2018 findet die diesjährige Mitgliederversammlung des SC Paderborn 07 statt. Auf der Versammlung soll auch über eine Satzungsänderung abgestimmt werden, die eine Ausgliederung der ersten Mannschaft in eine Kapitalgesellschaft ermöglichen würde.

Auf der kommenden Mitgliederversammlung müsste eine Zweidrittelmehrheit für die Satzungsänderung stimmen. Erst danach könnte die Ausgliederung auf den Weg gebracht werden. Auf einer weiteren außerordentlichen Mitgliederversammlung müsste dann erneut eine Zweidrittelmehrheit für die endgültige Ausgliederung stimmen.


Somit haben die Mitglieder des SC Paderborn noch mindestens zwei Mal die Möglichkeit eine Ausgliederung zu verhindern. Sollte die Drittligamannschaft in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert werden, könnten Anteile der Kapitalgesellschaft auch an Investoren veräußert werden. Von Vereinsseite aus heißt es, dass man in der Ausgliederung eine Möglichkeit sieht, sportlichen Erfolg dauerhaft zu sichern. Zu den detaillierten Ausgliederungsplänen will sich der SC Paderborn erst später äußern. Dann könnte auch bekannt werden, welche Rechtsform angestrebt wird und ob Anteile an Investoren verkauft werden sollen.

Über den Zusammenhang zwischen Ausgliederung und sportlichem Erfolg gibt es an verschiedenen Standorten in Deutschland unterschiedlichen Erfahrungen. Einige Beispiele zeigen, dass eine Ausgliederung oder sogar ein Anteilsverkauf an Investoren nicht unbedingt zu mehr sportlichem Erfolg führt. Vereine versuchen dennoch immer wieder mit dieser Argumentation auf Stimmenfang zu gehen. (Faszination Fankurve, 04.01.2018)






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