03.08.2020 - 1. FC Nürnberg

Stadionverbot ausgesprochen & zum Verzicht aufgefordert


Im Anschluss an das Testspiel des 1. FC Nürnberg am 21. Juli 2019 gegen Paris St. Germain sprang ein FCN-Fan von der Gegengerade aus in den Innenraum des Max-Morlock-Stadions, um dem PSG-Trainer Thomas Tuchel mitzuteilen, dass er ein großer Fan von ihm sei.

In einem Video von dem Vorgang ist zu hören, dass Tuchel kein großes Problem mit der Aktion nach dem Testspiel hatte. Der PSG-Coach forderte den Ordnungsdienst verbal sogar auf, nicht so hart mit dem Flitzer umzugehen.

Der 1. FC Nürnberg sprach gegen den Club-Fan dennoch ein Stadionverbot aus, das bis zum 30. Juni 2020 gültig war. Zudem entstanden dem Fan durch einen Strafbefehl Kosten von 3.000 Euro. Die Rot-Schwarze-Hilfe hat sich nun zu dem Vorfall zu Wort gemeldet und den FCN für die Aussprache des Stadionverbots kritisiert. Außerdem zeigt die Fanhilfe wenig Verständnis dafür, dass der Club auch den mit Stadionverbot belegten Fan bat, auf die Rückerstattung des gezahlten Dauerkarten-Anteils in Zeiten der Corona-Pandemie zu verzichten: „Nun betrachten wir mal die Sache rechtlich. In der Tat liegt laut Stadionverordnung der Stadt Nürnberg ein Verstoß vor. Das Spielfeld ist ein separat geschützter Raum: Wer diesen betritt, läuft Gefahr eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch zu erhalten. Das einzige, was zu beachten ist: Nur der Hausrechtsinhaber - in diesem Falle der FCN - kann den für die Verfolgung erforderlichen Strafantrag stellen. Für uns von der RSH war die Geschichte anfangs keine große Sache. Was sollte schon passieren? Anzeige wird der FCN nach der schlechtesten Bundesligasaison aller Zeiten bestimmt nicht stellen – denn man muss doch froh über jeden Zuschauer sein. Eine Entschuldigung, ein kurzes Stadionverbot, das zur Bewährung ausgesetzt wird und fertig ist der Fall. Da haben wir jedoch die Rechnung ohne die Sicherheitsabteilung des FCN gemacht. Denn auf eine schriftliche Entschuldigung einen Tag nach dem Vorfall bekam unser Mitglied mitgeteilt, dass das Betreten des Innenraums nicht toleriert werden könne und die weiteren strafrechtlichen und verbandsrechtlichen Maßnahmen folgen werden. Tatsächlich wurde es wenige Tage nach dem Vorfall gemacht. Der Strafantrag wurde bei der Polizei unterschrieben. Zudem bekam das Mitglied vom FCN ein bundesweites Stadionverbot bis zum 30.06.2020. Strafrechtlich wurde die Sache mit Hilfe eines RSH-Anwaltes im Strafbefehlsverfahren beendet. So kostete die Sache Felix alles in allem schlappe 3.000,00 EUR - dank des unterschriebenen Strafantrages. Die glorreichen Auftritte der Mannschaft durfte er trotz gültiger Dauerkarte wegen bestehenden bundesweiten Stadionverbotes nicht ansehen. Der FCN war sich aber während der Coronazeit nicht zu schade, Felix anzuschreiben, ob er denn auf die Rückerstattung seiner Dauerkarte verzichte, da er ja schließlich auch Teil des Ganzen sei“, heißt es dazu im Statement der Rot-Schwarzen Hilfe, die FCN-Fans bei Problemen mit Polizei und Justiz unterstützt. (Faszination Fankurve, 03.08.2020)

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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