21.06.2018 - 1. FC Nürnberg

Stadionverbot, obwohl Fan nicht in der Nähe des Tatorts war


Die Rot-Schwarze Hilfe machte gestern einen Vorfall öffentlich, bei dem ein 1. FC Nürnberg-Fan wegen eines Ermittlungsverfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung am 13. April 2013 beim Auswärtsspiel in München vom FC Bayern mit einem Stadionverbot belegt wurde.

Doch der Club-Fan soll am Spieltag gar nicht in der Nähe des Tatorts, an dem die Körperverletzung begangen worden sein soll, gewesen sein. Nach Beschwerde wurde das Stadionverbot vom FC Bayern wieder ausgesetzt. Laut der Nürnberger Fanhilfe kam durch die beantragte Akteneinsicht heraus, dass die Aussprache des Stadionverbots letztlich auf einer „vagen Mitteilung“ eines Polizisten einer oberfränkischen Polizeiinspektion basierte, die an die Polizei in München übermittelt wurde. Das Verfahren gegen den FCN-Fan wurde eingestellt, als ein Nürnberger Szenekundiger Beamte um Rat gefragt wurde und dieser ausschloss, dass es sich bei dem gesuchten Fan um den Club-Fan handelte, der mit einem Stadionverbot belegt wurde. Wäre der Nürnberger Szenekundigen Beamte früher gefragt worden, hätte der FC Bayern wohl gar kein Stadionverbot ausgesprochen. (Faszination Fankurve, 21.06.2018)


Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe:

Belastungseifer bei der bayerischen Polizei - Derby-Mottofahrt, Bericht 2

Gegen ein Mitglied wurde anlässlich der Vorfälle vom 13.04.2013 in München im Zusammenhang mit dem Fußballspiel zwischen dem FC Bayern München und dem 1. FC Nürnberg ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet, ein bundesweites Stadionverbot verhängt sowie ein Hausverbot für die Allianz-Arena in München erteilt. Tatsächlich war der Mandant jedoch zum Tatzeitpunkt überhaupt nicht in der Nähe des Tatorts.

Dies wurde zunächst Anfang März 2014 gegenüber den Verantwortlichen des FC Bayern München klargestellt und um Mitteilung gebeten, von wem die falschen Informationen mitgeteilt worden seien. Trotz etlicher Mahnungen wurde zunächst keine Auskunft gegeben, wer der Informationsgeber gewesen sei. Das Stadionverbot und das Hausverbot wurden jedoch schon Mitte März aufgehoben. Auf hartnäckige Nachfragen wurde Ende Mai 2014 dann die Dienststelle der Münchener Polizei mitgeteilt, von welcher die falschen Informationen gekommen seien.

Auf einen Akteneinsichtsantrag hin wurden dann von der Staatsanwaltschaft München die Verfahrensakten zugeleitet, woraus sich ersehen ließ, dass im Intranet der bayerischen Polizei nach den Vorfällen eine Vielzahl von Lichtbildern angeblicher Tatverdächtiger veröffentlicht wurden und daraufhin ein Beamter einer oberfränkischen Polizeiinspektion nach München die vage Mitteilung mailte, dass ihm bei dem Bild Nr. 50 “der NN aus XY einfallen“ würde.

Dies war quasi der Startschuss für das Ermittlungsverfahren, welches erst Anfang März 2014, nachdem ein Nürnberger SKB die Fotos ebenfalls gesichtet hatte und unseren Mandanten als Tatverdächtigen ausschloss, eingestellt worden ist.

Das daraufhin eingeleitete Strafverfahren gegen den unbekannten Polizeibeamten der Münchener Polizeidienststelle wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen durch die Weitergabe der Daten unseres Mandanten an den FC Bayern München wurde eingestellt, da es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft München I den Polizeibehörden zur Abwehr von möglichen Gefahren und zur Erfüllung sonstiger polizeilicher Aufgaben erlaubt sei, personenbezogene Daten auch an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs zu übermitteln und daher keine Straftat vorliegen würde.

Als Erfolg ist zumindest zu werten, dass bei den verschiedenen beteiligten Stellen etlicher Staub aufgewirbelt wurde, was womöglich dazu führt, dass zukünftig etwas besonnener vorgegangen wird und nicht schon bei jedem vagen Verdacht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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