10.12.2017 - 1. FC Nürnberg

Stadionverbot, weil Fan falschen Pullover an hatte


Ein Fan des 1. FC Nürnberg wurde mit einem Stadionverbot belegt, weil Polizisten beobachtet haben wollen, dass der Fan sich eine Sturmhaube angezogen hat. Identifiziert werden sollte er wegen seines Pullovers. Doch nur ein paar Meter weiter hatte ein FCN-Fan den gleichen Pullover an.


„Trotz zahlloser Stadionbesuche hatte Ingo sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen, auch bei diesem Spiel nicht. Wie es dazu kommen konnte, dass er plötzlich Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren war, ist ihm daher völlig schleierhaft gewesen. Doch damit noch nicht genug: Er erhielt kurz darauf auch noch ein bundesweites Stadionverbot. Hilfesuchend wandte sich Ingo an einen RSH-Anwalt. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht. So kam Licht ins Dunkel: Ingo wurde vorgeworfen, dass er sich bei besagtem Spiel mittels einer Sturmhaube vermummt habe. Von Polizeibeamten sei er hierbei beobachtet und insbesondere anhand des getragenen Pullovers eindeutig identifiziert worden. So eindeutig wie in der Ermittlungsakte dargestellt, gestaltete sich die Situation bei genauerem Hinsehen allerdings keineswegs. Auf den in der Akte befindlichen Lichtbildern ist Ingo zwar gut zu erkennen. Wie er eine Sturmhaube an- oder abzieht ist dahingegen aber gerade nicht zu sehen. Außerdem fällt auf, dass sich in unmittelbarer Nähe von Ingo eine weitere Person mit exakt dem gleichen Pullover befindet. Auf diese Umstände hingewiesen, beabsichtigte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Hierfür wäre die Zustimmung Ingos erforderlich gewesen. Diese war er aufgrund seiner Unschuld aber keineswegs bereit zu erteilen, vielmehr war es ihm ein Anliegen, dass das Verfahren weitergeführt und die Wahrheit ans Licht kommen sollte. Zum Leidwesen von Ingo kam es trotzdem anders: Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen geringer Schuld ein. Anders als bei einer Einstellung gegen Geldauflage war dies auch ohne Ingos Zustimmung möglich. Da es gegen diese Art der Einstellung zudem auch keine förmlichen Rechtsbehelfe gibt, war Ingos Hoffnung - die Wahrheit werde ans Licht kommen - damit zerplatzt wie eine Seifenblase. Halb so wild mag man auf den ersten Blick denken, bleibt eine solche Einstellung doch praktisch ohne Folgen. Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Es bleibt nicht nur der gefühlte Makel, dass einem trotz Unschuld eine geringe Schuld zugewiesen wird, sondern auch Anwaltskosten werden, anders als bspw. im Falle eines Freispruchs vor Gericht, nicht von der Staatskasse erstattet. Schließlich sehen die Stadionverbotsrichtlinien bei einer Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts zwingend eine Aufhebung des Stadionverbots vor - bei einer Einstellung wegen geringer Schuld lediglich, dass das Stadionverbot auf Antrag noch einmal im Hinblick auf Bestand und Dauer überprüft werden soll. Die Spiele seines Vereins, die Ingo im Stadion wegen des Ermittlungsverfahrens unrechtmäßig verpasst hatte, kann ihm zudem kein Gericht der Welt wieder zurückgeben“, heißt es dazu in der Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe. (Faszination Fankurve, 10.12.2017)

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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