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Die zuständige Polizeibehörde hat für das Aufeinandertreffen zwischen Düsseldorf und Dresden am 15. September gegen mehrere Gästeanhänger Aufenthaltsverbote verhängt. Bereits zum ersten Auswärtsspiel in Nordrhein-Westfalen beim VfL Bochum war dies der Fall gewesen.
Während die Stadtverbote dort jedoch in einem überschaubaren Rahmen blieben, sind die Auflagen nun ungleich höher. Bis zum 3. September räumte die zuständige Behörde den Betroffenen ein Anhörungsrecht.
Die Dynamo Solidargemeinschaft „Schwarz-Gelbe Hilfe“ kritisiert an den Auflagen, dass bei der Verhängung mit einer veralteten Tabelle gearbeitet wurde, die vermeintliche Straftaten und dementsprechende Begründungen für Aufenthaltsverbote auflistet. Neben der mangelnden Aktualität werde auch der Wahrheitsgehalt nicht berücksichtigt. So würden beispielsweise bereits aufgehobene Stadionverbote aufgeführt, eingestellte Verfahren als noch offen dargestellt und Verdächtigungen als bewiesene Fakten wiedergegeben. Nach Ansicht der Schwarz-Gelben Hilfe werden mit diesen Maßnahmen rechtstaatliche und demokratische Grundsätze „bewusst“ ignoriert.
Die Solidargemeinschaft empfiehlt jedem Betroffenen auf das Verbot zu reagieren und aufgelistete Behauptungen nach Möglichkeit zu widerlegen, beispielsweise indem Kopien von Einstellungsbescheiden beigefügt werden.
Zur Originalmeldung der „Schwarz-Gelben Hilfe“. (Faszination Fankurve, 30.08.2013)