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Für diese Woche wird eine Entscheidung des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV) erwartet, ob ein Verfahren gegen Babelsberg 03 eröffnet wird, weil der Regionalligist eine verhängte Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro nicht überweist. Der Verein könnte gesperrt werden, bis die Strafe gezahlt wurde.
Doch bei Babelsberg 03 sieht man nicht ein, den vollen Betrag an den NOFV zu überweisen. Gestern veröffentlichte der NOFV eine Stellungnahme zum Thema und hat die von Babelsberg 03 erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. So sei Babelsberg 03 nicht für die „Nazi-Schweine raus!“-Rufe beim Heimspiel gegen Energie Cottbus belangt worden. Weiter behauptet der NOFV bis zur Urteilsfindung nicht auf „auf rechte Parolen, Hitlergrüße“ hingewiesen worden zu sein.
Babelsberg 03 antwortete darauf gestern erneut mit einer Stellungnahme und warf dem NOFV vor, auch in der neuesten Stellungnahme gelogen zu haben, da Babelsberg 03 den Verband schon vor Urteilsverkündung über rassistische Vorfälle informiert habe. (Faszination Fankurve, 06.02.2018)