22.09.2015 - 1. FC Nürnberg

Szenekundige Beamte identifizieren falschen Täter


Die Szenekundigen Beamten aus Nürnberg wollen einen Ultrà aus Nürnberg auf einem Foto erkannt haben. Er soll Frankfurt angeblich einen Polizisten geschlagen haben. Es folgte ein Hausdurchsuchung und das Verfahren wurde erst nach einem Gutachten eingestellt. (Faszination Fankurve, 22.09.2015)


Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe:

Wer nicht passt, wird passend gemacht
RSH-Mitglied Rüdiger Bruck (Name geändert) staunte nicht schlecht: Eine Vorladung als Beschuldigter zog er im Januar 2014 aus dem Briefkasten. Er glaubte an eine Verwechslung, doch wusste er noch nicht, was die Polizei alles kann: Wer nicht passt, wird passend gemacht.

Ein angeblich versuchter Blocksturm nach Ende der Bundesligapartie SGE Frankfurt gegen den Glubb am 19.10.2013, Festnahme eines Nürnbergers durch einen hessischen Polizeibeamten, ein unbekannter Nürnberger Fan schlägt diesen Beamten angeblich mit der Faust ins Gesicht, der Festgenommene flieht, der schlagende Fan vermummt sich und wirft noch einen Becher in Richtung eines Beamten.

Doch, wer ist der Täter?

170 – 175 cm groß, Ultras-Windjacke, schwarze Turnschuhe mit lila/pinker Applikation, am Bauch ein schwarzes Hip-Bag, kurze helle Haare. So die Täterbeschreibung. Ein Beamter filmt, auf den Fotos ist der Täter zunächst mit Gesicht zu sehen, dann vermummt.

Die „Ermittlungsgruppe Fußball“ beim Polizeipräsidium Frankfurt übernimmt die Täterermittlung. Besser gesagt, sie schickt die Bilder am 15. 11. 2013 nach Nürnberg.

Erst zwei Monate später findet sich das nächste Schriftstück in der Akte. Ein Aktenvermerk der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd: Der Beschuldigte (Rüdiger Bruck) ist den szenekundigen Beamten der PI Nürnberg-Süd als Angehöriger der Ultragruppierung UN94 bekannt. Er ist einmal als Gewalttäter Sport ausgeschrieben. Der Beschuldigte ist bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Im Anhang: das Personalausweisfoto und ein Foto aus einer Polizeimaßnahme.

Doch wie wurde Rüdiger plötzlich zum Täter?

Dazu findet sich nichts in der Akte. Umso erstaunlicher der Schlussvermerk der Frankfurter Polizei: Der Beschuldigte wurde im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen durch die szenekundigen Beamten der Polizei in Nürnberg zweifelsfrei identifiziert. Der Beschuldigte war den SKB aus Nürnberg bereits aus zurückliegenden Spielen im Zusammenhang mit dem 1. FC Nürnberg aus der Ultraszene (…) bekannt.

Nun erhält der eingeschaltete RSH-Anwalt die Akte. Und ist sauer, was er da sieht. Er fordert die Staatsanwaltschaft auf, das Verfahren umgehend einzustellen: Bei einem Vergleich der Fotos könne man auf den ersten Blick erkennen, dass es sich um unterschiedliche Personen handele. So liege eine völlig unterschiedliche Augenbrauenpartie vor. Der Mandant sei nicht etwa 170 – 175 cm groß, sondern ca. 183 cm. Es sei auf den Lichtbildern deutlich erkennbar, dass der Tatverdächtige nicht so groß sein könne, da er auf dem Foto direkt neben einem Geländer stehe, so dass man die Größe abschätzen könne. Er habe auch zum fraglichen Zeitpunkt keine Kurzhaarfrisur getragen. Es handele sich um eine Falschbeschuldigung. Der Anwalt forderte auf, die Nürnberger-SKBs ermittlungsrichterlich zu vernehmen, wenn sie weiterhin Rüdiger als Täter bezichtigen würden, zumal er bezweifle, dass der zuständige szenekundige Beamte den Mandanten überhaupt kenne, da er erst seit kurzem als SKB tätig sei.

Nun rudert die PI Nürnberg-Süd mächtig zurück. Der Beschuldigte sei den SKBs nicht sofort bekannt gewesen. Zufällig sei beim Ansehen von Fotos aus einem anderen Verfahren eine Ähnlichkeit aufgefallen. Es seien dann alle Nürnberger SKBs zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei Rüdiger um den Täter handeln könnte. So sei es auch dem Polizeipräsidium in Frankfurt mitgeteilt worden. Es sei vielmehr der Beamte in Frankfurt gewesen, der in einer Email mitgeteilt habe, dass die Polizei in Frankfurt aufgrund des Lichtbildvergleichs davon ausgehe, dass es sich bei der Person aller Voraussicht nach um den Täter handeln könnte.

Aus „zweifelsfrei identifiziert“ wird also plötzlich ein vager Verdacht. Der reichte dem Staatsanwalt freilich, um einen zuvor abgelehnten Durchsuchungsbeschluss zu erwirken. Und so staunt Rüdiger zum zweiten Mal nicht schlecht, als plötzlich die Polizei in das Haus stürmt auf der Suche nach einer bestimmten Jacke, den Schuhen, einem Schal und einer Bauchtasche.

Ergebnis: Keine passenden Turnschuhe, keine passende Jacke; ein angeblich passender Fanschal und eine Bauchtasche Marke „Eastpack“. Sehr wenig, das weiß natürlich auch die Polizei. Also muss sie nachlegen. Der Frankfurter Ermittler erkundigt sich bei den Durchsuchungsbeamten, wie groß denn der Beschuldigte sei. Sein Anwalt habe etwas von 183 cm geschrieben.

Polizeipraktikantin als Vergleichsmaterial

Die bayerischen Kollegen, die die Durchsuchung durchgeführt hatten, antworten prompt: Der Beschuldigte habe tatsächlich im Ausweis 183 cm stehen. Allerdings seien sich alle eingesetzten Beamten sicher, dass er ca. 175 cm groß sei. Und zwar deshalb, weil einer der Beamten 183 cm groß sei und der Beschuldigte deutlich kleiner gewesen sei. Ja, er sei zufälligerweise genauso groß wie die anwesende Polizeipraktikantin gewesen. Und die sei 1,75 Meter.

Erleichterung bei der Ermittlungsgruppe Fußball, nun war der Täter wieder passend. Dem Staatsanwalt dagegen zu vage: Es folgt die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung (nach Intervention des Verteidigers beschränkt auf Fotos und eine Größenmessung).

Und siehe da: Der Beschuldigte misst nicht 170, auch nicht 175, sondern 180 Zentimeter.

Auch die Figur des Beschuldigten, nicht ansatzweise zu vergleichen. Der Täter auffällig schlank, ganz anders als Rüdiger. Doch auch dafür hat die Frankfurter Polizei eine Lösung. Die erkennungsdienstliche Behandlung sei ja erst zwei Jahre nach der Tat erfolgt, weshalb eine körperliche Veränderung wahrscheinlich ist.

Bunte Schaubilder vom Polizeicomputer

Und um das gewünschte Ergebnis noch richtig zu untermauern, greifen die Frankfurter Beamten zur hohen Kunst der vergleichenden Gesichtserkennung – aufwendige Schaubilder werden produziert: Augenbrauen - auffällig ähnlich, der Haaransatz – auffällig ähnlich, das rechte Ohr – auffällig ähnlich. Dass das Bildmaterial so schlecht ist, dass man allenfalls erkennen kann, dass sich um ein rechtes Ohr handelt - egal.

Statt diesem unwürdigen Spiel ein Ende zu setzen, gibt auch der Staatsanwalt nicht auf. Einen Strafbefehl bietet er dem Verteidiger an. Verlockend klar, Körperverletzung gegen Polizeibeamte, da wird auch in Hessen ordentlich zugelangt bei der Strafhöhe. Die Kröte schlucken? Bei einer offenkundigen Falschbeschuldigung?

Der RSH-Anwalt lehnt ab, beantragt nochmals die Einstellung des Verfahrens. Der eklatante Größenunterschied könne wohl kaum daraus folgen, dass der weit über 20jährige Mandant während des Ermittlungsverfahrens 5 – 10 cm gewachsen sei. Der Körperbau sei auffällig unterschiedlich, der Haaransatz sei gerade nicht identisch, sondern abweichend, sowohl beim Hereinragen in die Stirne als auch oberhalb der Schläfe. Das rechte Ohr sei auf dem Bild so schlecht zu erkennen, dass man das Bild niemals für eine Gesichtserkennung verwenden könne. Auch die Nasenform sei erkennbar unterschiedlich. Der Gesuchte habe darüber hinaus eine Querfurche im Gesicht, anders als Rüdiger.

Notfalls werde er ein anthropologisches Gutachten beantragen: sprich eine wissenschaftlich fundierte Gesichtserkennung. Statt das Verfahren einzustellen, ordnet der Staatsanwalt dieses nun von selbst an.

Und siehe da: Die Bildqualität sei so schlecht, folgert die Gutachterin, dass nur ein sogenannter „allgemeiner Vergleich“ möglich sei. Doch dieser deute darauf hin, dass es sich bei der Person auf den Tatfotos und dem beschuldigten RSH-Mitglied um verschiedene Personen handelt. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Ein Tatverdacht besteht nicht mehr, so die Staatsanwaltschaft in der Einstellungsverfügung.

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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