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Am Montag, dem 27. Februar gab das DFB-Sportgericht sein Urteil im Fall des Kassenrollenwurfs beim FC St. Pauli bekannt. Wegen mangelnden Schutzes des Gegners wurde der Zweitligist zu einem Teilausschuss der Zuschauer auf den Stehplätzen A, B, C, G und H verurteilt.
Beim Zweitligaspiel zwischen dem FC St. Pauli und Eintracht Frankfurt wurde Eintracht-Kapitän Pirmin Schwegler in der 48. Spielminute von einer Kassenrolle getroffen, die aus dem Zuschauerblock geflogen kam. Nach einem kurzen Schock konnte Schwegler unverletzt weiter spielen. Der Werfer stellte sich nach dem Spiel beim Verein und stand bei den Verhandlungen als Zeuge zur Verfügung. Er gab an keinen Spieler verletzen zu wollen. „Der Werfer ging davon aus, dass sich die Kassenrolle wie üblich entwickelt“, wird Sportgerichts-Vorsitzender Hans E. Lorenz zur Urteilsbegründung auf der Internetseite des DFB zitiert. (Faszination Fankurve, 29.02.2012)