30.01.2017 - Dynamo Dresden

Teilausschluss verschoben: DFB stimmt Antrag zu


Das DFB-Bundesgericht hat dem Antrag von Dynamo Dresden zugestimmt. Der Zuschauerteilausschluss im gesamten K-Block des Rudolf-Harbig-Stadions wird somit vom Heimspiel gegen Union Berlin auf das Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim verschoben.

Dynamo Dresden beantragte zuletzt, dass die Stehplätze nicht bei einem der ersten drei Heimspiele der Rückrunde gegen Union Berlin, Hannover 96 und dem 1. FC Kaiserslautern geschlossen werden, da es sich bei diesen Spielen um Sicherheitsspiele handelt. Diesem Antrag ist der DFB nun gefolgt. Der Teilausschluss findet somit am 05. April 2017 statt.


Dynamo Dresden wird im Gegenzug auf ein weiteres Vorgehen gegen das DFB-Urteil verzichten. Der Verein begrüßt zudem, dass bei der DFL eine Arbeitsgruppe gegründet wurde, die sich mit der Sportgerichtsbarkeit auseinandersetzt. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der DFB unserem Antrag und unseren Argumenten für eine Aufschiebung des Zuschauer-Teilausschlusses gefolgt ist. Wir haben uns nach intensiver Beratung mit unserem Anwalt, weiteren juristischen Fachleuten und in enger Abstimmung mit den Vereinsgremien dazu entschieden, keine weiteren juristischen Schritte gegen das Urteil des DFB-Bundesgerichtes zu unternehmen. Dazu bewogen haben uns die äußerst geringen Erfolgsaussichten beim Gang vor das Ständige Schiedsgericht oder ein ordentliches Gericht und die bei einem negativen Ausgang gleichzeitig zu erwartenden hohen Kosten in sechsstelliger Höhe. Als Geschäftsführung der SG Dynamo Dresden ist es unsere Pflicht, Schaden in jedweder Form von unserem Verein abzuwenden. Das mit einem Gang zur nächsten Instanz verbundene finanzielle Risiko erachten wir als zu hoch. In der schriftlichen Urteilsbegründung des DFB-Bundesgerichtes wird nun nachvollziehbar geschildert, dass die Anzahl von Vorkommnissen zum Widerruf der Bewährung geführt hat. Auch wenn die insgesamt sechs Vorfälle, die letztlich zum Widerruf geführt haben, nicht die Qualität der Taten hatten, die erst zur Bewährung geführt haben, so müssen wir konstatieren, dass juristisch gesehen diese Bewertung vor einem Gericht nicht anfechtbar wäre. Nichtsdestotrotz ist die SG Dynamo Dresden nach wie vor der Auffassung, dass Kollektivstrafen im Fußball nicht zielführend sind. Wir begrüßen vor diesem Hintergrund außerordentlich, dass die Deutsche Fußball Liga unterdessen eine Arbeitsgruppe gegründet hat, die sich mit der Thematik Sportgerichtsbarkeit beschäftigen wird“, erklärte Dynamo Dresdens kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born dazu. (Faszination Fankurve, 30.01.2017)

Fanfotos Dynamo Dresden




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