04.06.2014 - DFB

Umlegung von Verbandsstrafen klar rechtswidrig?


In einem 9-Punkte Plan fordert der DFB die Vereine auf DFB-Strafen an die Täter weiterzugeben. Die Rot-Schwarze Hilfe sieht dadurch bestätigt, dass die Umlegung von Verbandsstrafen auf Fans rechtswidrig ist, da der Sinn der Strafen die Bestrafung der Täter und nicht der Vereine sei.

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe:

9-Punkte-Plan entlarvt den DFB: Umlegung von Verbandsstrafen klar rechtswidrig

Jedes Jahr überrascht uns der DFB mit neuen Kuriositäten. Jüngst hat er einen sogenannten 9-Punkte-Plan entwickelt, der sich – man höre und staune – mit dem Thema Sicherheit im Stadion befasst. Weshalb nach dem „Sicherheitskonzept“ ein solcher Plan nötig geworden sein sollte, erschließt sich einem normalen Gehirn zwar nicht, aber der DFB pflegt nun einmal nicht, seine Handlungen griffig zu begründen, weshalb letztlich nur vermutet werden kann, dass der eigentliche Grund für einen solchen Plan wohl nur der sein kann, der Öffentlichkeit wieder einmal zu zeigen, wie viel man doch tut.

Der Plan als solches ist langweilig und bringt wenig Neues. Allerdings ist dem DFB ein Fauxpas unterlaufen, den er gegenüber seinen Lizenzvereinen noch bitter bereuen wird. In dem Plan wird nämlich erstmalig und offiziell schriftlich festgehalten, dass der DFB ausdrücklich fordert, Verbandsstrafen auf Störer umzulegen.

Damit ist das herkömmliche Argument für die Verhängung utopischer Geldbeträge gegenüber den Vereinen im Falle von Sicherheitsstörungen als blankes Feigenblatt entlarvt. Bisher wurden die Strafen nämlich damit begründet, dass den Vereinen weh getan werden müsse, damit diese Sicherheitslücken sofort schließen. Mag sein, dass einem Bundesligaverein eine Geldstrafe in sechsstelliger Höhe auch tatsächlich weh tut. Eine Umlegung dieser Strafe auf den Bierbecherwerfer oder den Fackelzündler allerdings zerstört dessen Existenz. War bisher schon zweifelhaft, ob diese Umlegung rechtlich haltbar ist, da ja Sinn und Zweck der Verbandsstrafe unterlaufen würde, wenn sich der Verein quasi „schadlos“ halten könnte, dann ist nun durch den

9-Punkte-Plan endgültig klargestellt, dass die Umlegung unzulässig ist.

Der DFB fordert die Vereine direkt zur Umlegung auf und gibt damit offen zu, dass es sich bei den in den Verbandsstatuten festgelegten Strafen sowohl dem Grunde wie auch der Höhe nach um einen rechtlich nicht erlaubten Vertrag zu Lasten Dritter handelt. Es versteht sich von selbst, dass DFB und Vereine keine Regelungen treffen können, wie sie sich auf Kosten Dritter in absurder, selbsterfundener Höhe die Taschen füllen können.

Insofern kann man sich beim DFB wohl aus Sicht der Betroffenen bedanken, da es wohl kaum einen Richter geben dürfte, der dieses infame Spiel mitspielt und einen Störer zur Zahlung der Fantasiebeträge, die der DFB verhängt, verurteilen wird. Nicht, nachdem durch den 9-Punkte-Plan klargestellt wurde, dass der Sinn der Strafen ist, diese an Privatpersonen weiterzugeben.

Hier gibt es den 9-Punkte Plan vom DFB auf der Seite der Rot-Schwarzen Hilfe.






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