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In der Schweiz wurden vor drei Monaten Schnellverfahren für die Verurteilung von gewalttätigen Personen bei Großveranstaltungen verabschiedet. Das erste Resümee gibt Medienberichten zufolge ein ernüchterndes Urteil über die Neuerung in der Alpenrepublik.
Diverse Schweizer Zeitungen berichteten gestern, dass die Schnellverfahren direkt in den Stadien noch in keinem einzigen Fall bisher angewendet wurden. Thomas Hansjakob, Staatsanwalt im Kanton St. Gallen bestätigte die Berichte und äußerte sich gegenüber der Presse, dass es nicht überraschend sei, dass die Schnellverfahren noch nicht richtig funktionieren würden. Seinen Angaben nach müssten die Schweizer Stadien erst noch technisch und organisatorisch nachrüsten, beispielsweise bei der Kameratechnik, um effektiver gegen Gewalt bei sportlichen Großveranstaltungen vorgehen zu können. (Faszination Fankurve, 13.10.2009)