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Der Fußball-Landesverband Brandenburg hat im Juli 2018 entschieden, den SV Babelsberg 03 wegen der Vorfälle beim letzten Landespokalfinale vom nächsten brandenburgischen Landespokal auszuschließen (Faszination Fankurve berichtete). Babelsberg 03 ging dagegen in Berufung und war damit erfolgreich.
Nach Abpfiff des Brandenburg-Pokalfinals am 21. Mai 2018 zündeten Fans von Babelsberg 03 Pyrotechnik und warfen dabei Rauchfackeln und andere pyrotechnische Gegenstände auf den Rasen sowie in Richtung Gästeblock, wo Energie Cottbus-Fans den Pokalsieg feierten. Dabei wurden von Babelsberg-Fans auch Leuchtspuren abgefeuert. Der Verband entschied sich daraufhin, die Siegerehrung abzusagen (Faszination Fankurve berichtete). Schon zu Beginn des Finals war in der Nordkurve Babelsberg eine Pyroaktion zu sehen, weswegen es zu einer kurzzeitigen Unterbrechung kam. Im Nachgang der Vorfälle kam es zu zahlreichen Diskussionen innerhalb der Babelsberger Fanszene und zwischen Fans und Verein. Am Ende stand eine gemeinsame Aufarbeitung (Faszination Fankurve berichtete).
Das Sportgericht des Fußball-Landesverbandes Brandenburg entschied deshalb Mitte Juli 2018, Babelsberg 03 wegen der Vorfälle beim Finale für die Saison 2018/2019 vom brandenburgischen Landespokal auszuschließen. Zudem wurde der Regionalligist mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro belegt.
Der SV Babelsberg 03 wollte dieses Urteil nicht akzeptieren und ging in Berufung. Das Verbandsgericht des Fußball-Landesverbandes Brandenburg revidierte nach Informationen der Potsdamer Neuesten Nachrichten am gestrigen Abend das ursprüngliche Urteil. Demnach darf Babelsberg 03 nun doch am Landespokalwettbewerb teilnehmen. Die Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro bleibt bestehen. Diese wurde von Babelsberg 03 aber auch nicht kritisiert (Faszination Fankurve berichtete). Weitere Auflagen des Verbandes für Babelsberg 03 sind, dass bei Pokal-Auswärtsspielen 15 eigene Ordner entsendet werden müssen. Zudem dürfen Babelsberg 03-Fans keine Fahnen, Zaunfahnen, Banner oder Plakate bei Pokalspielen zeigen. Zudem muss bei einem Heimspiel im Pokal die Nordkurve Babelsberg auf der Gegengerade des Karl-Liebknecht-Stadions geschlossen werden. Sollte gegen die Auflagen verstoßen werden, wird Babelsberg 03 wieder vom Pokalwettbewerb ausgeschlossen. (Faszination Fankurve, 10.08.2018)