15.02.2016 - MSV Duisburg

Verein & Ultras entwickelten Bewährungsmodell


Der MSV Duisburg hat gemeinsam mit dem Fanprojekt Duisburg e.V. und der Ultragruppierung Proud Generation Duisburg das Projekt „Bewährungsmodell für Stadionverbotler“ erarbeitet. Der MSV Duisburg setzt mit diesem Projekt auf den Faktor (Re-)Integration.

Im § 1 der DFB-Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten „Definition, Zweck und Wirksamkeit des Stadionverbots“ wird unter Punkt 2 beschrieben: „Das Stadionverbot ist keine staatliche Sanktion auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten, sondern eine Präventivmaßnahme auf zivilrechtlicher Grundlage.“

„Im hier entwickelten Modell“, sagt Michael Meier, beim MSV als Sicherheitsbeauftragter für das Aussprechen von Stadionverboten zuständig, „soll es Fans möglich sein, sich nach Verbüßung der Hälfte der Zeit des Stadionverbotes in der restlichen Zeit bis zum Ablauf zu bewähren. Das geschieht in Anlehnung an die gültige Handhabung im Strafrecht.

Jeder Einzelfall soll individuell betrachtet und begleitet werden. „Dabei achten wir bewusst darauf, dass nicht prinzipiell jeder Fan mit Stadionverbot grundsätzlich ein Recht auf Bewährung hat“, erklärt Christian Ellmann, Fan-Beauftragter der Zebras. Zwar kann jeder mit einem Stadionverbot belegte Zuschauer einen schriftlichen Antrag auf Bewährung stellen, allerdings obliegt es letztendlich dem Stadionverbotsbeauftragten, ob die Person überhaupt für das Bewährungsmodell in Frage kommt.

Im positiven Fall folgt eine Vorsprache zu einem persönlichen Gespräch, an der die Person mit Stadionverbot dem „Gremium Bewährungsmodell“, das sich aus einem Vertreter des Fanprojekt Duisburg e.V., dem Fanbeauftragten des MSV Duisburg und dem Sicherheitsbeauftragten/Stadionverbotsbeauftragten des MSV Duisburg zusammensetzt, seine Lage schildert.

Das Fanprojekt Duisburg e.V. und der Fanbeauftragte nehmen dann eine beratende Funktion ein, die letztendliche Entscheidung, ob der Antragsteller in das Modell aufgenommen wird, liegt ganz alleine beim Sicherheitsbeauftragten/Stadionverbotsbeauftragten.

Bei einer Befürwortung der Bewährung stellt das „Gremium Bewährungsmodell“ dem mit Stadionverbot belegtem Fan einen Vorschlag unterbreiten, der eine Anzahl an Stunden, die in einer sozialen Einrichtung oder beim Verein abgeleistet werden kann, beinhaltet. „Hierbei ist eine Mindestanzahl an zu leistender Stunden sozialer Tätigkeiten fest vorgesehen, ebenso sind weitere Auflagen möglich“, erläutert Rebecca Ellmann vom Fanprojekt. (Faszination Fankurve, 15.02.2016)

Fanfotos MSV Duisburg




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