14.09.2017 - SV Babelsberg 03

Verein zieht gegen Sportgerichtsurteil vor ziviles Gericht


Der SV Babelsberg 03 will das Sportgerichtsurteil des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) nicht akzeptieren, das eine Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro für den Regionalligisten vorsah. Gestern kündigte der Verein an, das Sportgerichtsurteil vor einem zivilen Gericht anzufechten.

Babelsberg 03 wurde für Vorfälle beim Brandenburg-Derby gegen Energie Cottbus verurteilt. Der Verein zeigt Verständnis dafür, dass gezündete Pyrotechnik bestraft wurde. Kein Verständnis haben die Potsdamer hingegen dafür, dass die „Nazi-Schweine raus“-Rufe von Babelsberg 03-Fans mit sanktioniert wurden, während das Zeigen von Hitler-Grüßen von Fans im Gästeblock beim Sportgerichtsurteil gegen Energie Cottbus keine Berücksichtigung fand (Faszination Fankurve berichtete).

„Vergeblich kämpfen wir seit Monaten gegen eine vom NOFV-Sportgericht verhängte Strafe in Höhe von 7.000 Euro, die unter anderem damit begründet wird, dass während des Regionalliga-Spiels gegen den FC Energie Cottbus am 28. April 2017 von einem Anhänger unseres Vereins Richtung Gästeblock gerufen wurde: 'Nazi-Schweine raus!' Er tat dies nicht ohne Grund: Nachweislich nutzten bekannte rechtsextreme Fan-Gruppen aus Cottbus unser Karl-Liebknecht-Stadion für ihre Bühne, zeigten den Hitlergruß und skandierten Nazi-Parolen. Während die Strafjustiz bereits gehandelt hat und das Potsdamer Amtsgericht einen der Cottbuser Anhänger wegen des Zeigen des Hitlergrußes verurteilt hat, fanden die rechtsradikalen Provokationen beim NOFV-Gericht nicht einmal eine Erwähnung. Wir erkennen an, dass das Abbrennen von Pyrotechnik während des Spiels vom 28. April 2017 und Fehlverhalten von Fans geahndet wird. Aber wir wehren uns mit aller Kraft dagegen, dass wir den Mund halten sollen, wenn es gefordert ist. Dafür bestraft zu werden, ist ein Skandal! Es ist unerträglich, dass das NOFV-Gericht die fatalen Folgen seines Urteils nicht erkennt und damit rechtes Gedankengut in Fußballstadien salonfähig macht. Statt dieses Urteil zu korrigieren, versteckt sich der Verband hinter formalrechtlichen, willkürlichen Auslegungen seiner Ordnung und Satzung. Das hat mit einer fairen Sportgerichtsbarkeit eines Verbandes, in dem auch der SV Babelsberg 03 Mitglied ist, nichts mehr zu tun. Geldbußen und Strafen bei Verstößen gegen anerkannte Regeln des Verbandes stehen außer Frage. Doch wenn Willkür zu Urteilen führt sowie jegliches Augenmaß und jegliches Gespür für die Mitgliedsvereine verloren gehen, geht auch das Vertrauen in die Sportgerichtsbarkeit verloren“, heißt es in der Ankündigung von Babelsberg 03.

Der Verein merkt zudem an, dass der Vorsitzende des NOFV-Sportgerichts, das Babelsberg 03 verurteilte, auch im DFB-Sportgericht sitzt. Der Regionalligist sieht deshalb auch den DFB in der Pflicht, dessen Funktionäre sich regelmäßig gegen Rechts positionieren. Babelsberg 03 fordert dies nun auch von den Sportgerichten. (Faszination Fankurve, 14.09.2017)

Fanfotos SV Babelsberg 03




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