22.12.2015 - FC Hansa Rostock

Verfahren gegen jugendlichen Hansa-Fan eingestellt


Obwohl sein Rechtsanwalt ihm geraten haben soll eine Tat zu gestehen, die er gar nicht begangen hatte, blieb ein jugendlicher Hansa Rostock Fan bei seiner Darstellung gegen ein Polizeifahrzeug gefallen zu sein und konnte das Jugendgericht trotz zweier Zeugenaussagen von Polizisten überzeugen.

Die Blau-Weiß-Rote Hilfe vermittelte dem jungen Fan den Anwalt, der letztlich eine Einstellung wegen geringer Schuld erwirkte. Die Rostocker Fanhilfe hilft auch jugendlichen Hansa-Fans, für die die Anwaltskosten häufig alleine nicht zu finanzieren werden. (Faszination Fankurve, 22.12.2015)

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Blau-Weiß-Roten Hilfe:

Jugendliche Hansafans im Visier

Hallo Hansafans,

Der 16-jährige Kai Kabeljau (Name von der BWRH geändert) reiste mit Freunden der roten Kogge hinterher, um sie auswärts zu unterstützen. Nach dem Spiel gab es Meinungsverschiedenheiten zwischen der Polizei und den Anhängern des F.C. Hansa. Unter anderem wollten die Beamten, dass alle Fans nur einen ganz bestimmten Weg in Richtung Bahnhof gehen. Dies stieß insbesondere bei den zahlreichen Autofahrern auf Unverständnis, bedeutete dies für sie doch einen Umweg.

Im Zuge der Diskussionen entwickelten sich Auseinandersetzungen, bei denen teilweise Gruppen von Hansafans von der Polizei durch die Gegend gescheucht wurden. In einer dieser Gruppen befand sich auch Kai. Um nicht den Anschluss an seine Gruppe zu verlieren, lief er letzten Endes mit. Dabei rempelte ihn jemand an. Kai fiel dadurch gegen ein Polizeifahrzeug und kam zu Fall. Nachdem er sich aufgerappelt hatte, wurde er plötzlich von hinten von einem Beamten zu Boden gebracht und festgenommen. Der Vorwurf lautete Landfriedensbruch, also die Beteiligung an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen. Aus der Akte erfuhr er später, dass er einen Spiegel an dem Fahrzeug beschädigt haben soll, indem er mit beiden Händen an ihm gerissen hätte.

Obwohl Kai bisher nicht vorbestraft, noch sehr jung und der Schaden gering war, wurde Anklage vor dem Jugendrichter erhoben. Die Akte, in der sich zwei ihn belastende identische Aussagen von Polizeibeamten befanden, sowie die gängige Praxis des Jugendgerichts Rostock ließen nichts Gutes erwarten. Die Erfahrung lehrt, dass einem Fußballfan bei zwei entgegenstehenden Zeugenaussagen von Polizeibeamten nicht geglaubt wird, selbst wenn schlichtweg lügende Beamte oder gar ganze Dienstgruppen in Deutschland längst keine Einzelfälle mehr sind. Ein Geständnis, zu dem ihm ein von uns vermittelter Anwalt riet, kam für Kai nicht in Frage. Er entschied sich nichts zu gestehen, was er nicht begangen hatte und trug die Sache bei Gericht, in Absprache mit seinem Verteidiger so vor, wie sie sich seiner Erinnerung nach zugetragen hatte. Die beiden Beamten machten ihre Aussagen und belasteten ihn wie erwartet der angeblichen Sachbeschädigung schuldig zu sein, bestätigten im Übrigen aber den Ablauf, den Kai geschildert hatte.

Wohl auf Grund der Detailarmut der Aussage eines der Polizeizeugen zum eigentlichen Tatgeschehen, dem Umstand, dass auch der andere Beamte nicht ausschließen konnte, dass sich unbekannte Hansafans vorher an dem Spiegel zu schaffen gemacht hatten sowie insbesondere des glaubwürdigen Auftretens Kais, wurde das Verfahren nach § 47 II JGG eingestellt. Dies entspricht einer Einstellung wegen geringer Schuld nach Erwachsenenstrafrecht gem. § 153 StPO.

Kais Fall ist bei weitem kein Einzelfall. Unter den Mitgliedern der Blau-Weiß-Roten Hilfe befinden sich u.a. etliche jugendliche Hansafans.

Bereits vor einiger Zeit berichteten wir über das Gebaren der Rostocker Jugendrichter sowie die teilweise fatalen Folgen für die Betroffenen. Auch, wenn zumindest partiell eine „Normalisierung“ beobachtet werden kann, sind insbesondere jugendliche Hansafans aufgefordert, sich umgehend bei der BWRH zu melden, wenn sie Post von Polizei/Staatsanwaltschaft/Gericht oder der Jugendgerichtshilfe bekommen. Gemeinsam, auch mit den Eltern, kann besprochen werden, ob ein Anwalt eingeschaltet werden sollte oder dies ausnahmsweise nicht notwendig ist.

Von der Jugendgerichtshilfe ist uns in mehreren Fällen bekannt, dass diese auf Jugendliche einredet und sie von der Konsultation eines Anwaltes abhalten will. Im Vordergrund steht meist das Kostenargument. Mitglieder der Blau-Weiß-Roten Hilfe sollten sich davon aber nicht abschrecken lassen. Selbstverständlich kosten Anwälte Geld und selbstverständlich kann die Hansa-Solidargemeinschaft nicht immer sämtliche Anwaltskosten übernehmen. Doch gerade junge Menschen sind schutzbedürftig und sollen sich der Solidarität der Blau-Weiß-Roten Hilfe und all ihrer Mitglieder gewiss sein. Ein Urteil – egal wie es ausfällt oder ein gerichtliches Stadionverbot, können mehr Schaden anrichten und einen gravierenderen Einschnitt in das Leben eines heranwachsenden Menschen bedeuten, als ein paar Monate auf ein paar Euro Taschengeld zu verzichten.

Hansafans in Not? Euer Rettungsring ist Blau-Weiß-Rot!

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Fanfotos FC Hansa Rostock




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