15.10.2017 - 1.FC Nürnberg

Verstoß gegen Stadionverbot, obwohl Fan draußen blieb


Einem Fan des 1. FC Nürnberg wurde nach dem Gastspiel beim FSV Frankfurt Hausfriedensbruch vorgeworfen, weil der Club-Fan mit einem Stadionverbot belegt war. Doch das Stadion hatte der FCN-Fan gar nicht betreten, sondern lediglich eine Treppe außerhalb des Stadions. (Faszination Fankurve, 15.10.2017)

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarzen Hilfe zum Thema:

Stadion wegen Stadionverbot nicht betreten - trotzdem Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruch am Hals. Gibt’s nicht? Gibt‘s doch!

Ein so unerwartetes wie unschönes Nachspiel hatte der Ausflug des Franz Fuchs (Name von der RSH geändert) zum Spiel des FSV Frankfurt gegen unseren Glubb im vergangenen Jahr. Trotz eines bestehenden bundesweiten Stadionverbots wollte sich Franz die Reise zum Frankfurter Volksbank Stadion nicht nehmen lassen. Sein gutes Recht.

Aufgrund des Stadionverbots betrat er das Stadion allerdings ganz bewusst nicht, sondern hielt sich vielmehr zusammen mit einer kleinen Gruppe weiterer Personen außerhalb des Stadions auf einer Treppe hinter der Gegentribüne auf.

Mit dem Hintergedanken jegliche Schwierigkeiten bestmöglich zu vermeiden, suchte sich Franz genau diesen Ort zum Verweilen aus: Außerhalb des Stadions versteht sich, so dass er nicht gegen das Stadionverbot verstoße. Außerdem erschien ihm hier ein unerwünschtes Zusammentreffen mit den vielen sich in und um das Stadion aufhaltenden Frankfurter Ultras sehr unwahrscheinlich.

Und so wurde es auch tatsächlich ein ruhiger und schöner Nachmittag, der ohne nennenswerte Vorkommnisse blieb, versüßt durch einen knappen Glubb-Sieg.

Etwa zwei Monate später kam dann das böse Erwachen: Franz sowie acht weitere Fans hatten eine Vorladung im Briefkasten liegen. Der Vorwurf: Sie sollen einen Hausfriedensbruch bei besagtem Spiel begangen haben. Franz konnte sich das zunächst nur mit einer Verwechslung erklären, da er das Stadion ja gar nicht betreten hatte, und wandte sich an einen RSH-Anwalt. Dieser beantragte zunächst Akteneinsicht und so kam Licht ins Dunkel: Die Treppe, auf der sich Franz mit anderen Personen aufhielt, soll zum Stadionbereich dazu gehören – und das, obwohl diese ohne Hindernisse frei zugänglich und insbesondere noch vor der Stadionumzäunung liegt. Deshalb gab es auch den Vorwurf des Hausfriedensbruchs. Über seinen Anwalt gab Franz sodann eine schriftliche Stellungnahme bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ab. Diese stellte das Verfahren einige Zeit später nach § 170 II der Strafprozessordnung ein.

Nichtsdestotrotz bleibt ein fader Beigeschmack bestehen: Das Ermittlungsverfahren kam ins Rollen, da ein Frankfurter Sicherheitsbeauftragter Strafanzeige erstattete und den für die strafrechtliche Verfolgung eines Hausfriedensbruchs erforderlichen Strafantrag stellte. Ob er dies aus eigenem Antrieb tat oder andere Personen hier eine Rolle spielten und möglicherweise darauf drängten, bleibt nunmehr Spekulation. So oder so, die Frage nach der Sinnhaftigkeit dessen möge der geneigte Leser anhand der geschilderten Situation für sich selbst beantworten.

Nachtrag:

Dass auch eine Verfahrenseinstellung nach § 170 II der Strafprozessordnung leider nicht immer ganz folgenlos bleibt, wie man zunächst vielleicht denken mag, musste Franz einige Zeit später feststellen. Über 9 Monate nach dem geschilderten Vorfall bekam er die Sache im Rahmen einer Meldeauflage erneut aufs Brot geschmiert.






Weitere News:
15.03.2017: Werbeoffensive für das Max-Morlock-Stadion