07.11.2017 - VfB/BVB

VfB belegt hunderte BVB-Fans mit eintägigen Stadionverboten


Die Ultràgruppe The Unity wird dem kommenden Auswärtsspiel von Borussia Dortmund beim VfB Stuttgart fernbleiben, da zahlreiche BVB-Fans mit eintägigen Stadionverboten und Aufenthaltsverboten vom Stadion ferngehalten werden. Nun wird klar, dass der VfB Stuttgart hunderte Verbote ausgesprochen hat.

Auf unsere gestrige Anfrage und heutige Nachfrage wollte der VfB Stuttgart nicht erklären, wie viele BVB-Fans von den eintägigen lokalen Stadionverboten im Neckarstadion betroffen sind. Der Verein teilte auf unsere Nachfrage mit: „Beim letzten Bundesligaheimspiel des VfB Stuttgart gegen Borussia Dortmund am 23. April 2016 haben Teile der BVB-Fans auf der Anreise zum Spiel gegen die Absprachen mit den Sicherheitsbehörden verstoßen. Die entsprechenden Personen wurden daraufhin in Gewahrsam genommen. Da aus Sicht der zuständigen Behörden und der für die Sicherheit zuständigen Mitarbeiter des Vereins erneut mit ähnlichen Vergehen rund um das anstehende Bundesligaspiel zwischen dem VfB Stuttgart und Borussia Dortmund am 17. November 2017 zu rechnen ist, hat der VfB entschieden, gegen diese Personen ein temporäres Hausverbot für die Mercedes-Benz Arena auszusprechen.“


Nach Informationen der Faszination Fankurve Redaktion wurden knapp 300 BVB-Fans mit lokalen Stadionverboten für das Spiel am 17. November 2017 in Stuttgart belegt. Betroffen sollen BVB-Fans sein, die beim letzten Gastspiel in Stuttgart in Gewahrsam genommen wurden, nachdem sie in Backnang aus ihren Bussen stiegen und mit der S-Bahn zum Bahnhof Bad Cannstatt anreisten, einem traditionellen Treffpunkt der Stuttgarter Fanszene, wo es laut Angaben von BVB-Fans aber zu keinerlei Auseinandersetzungen kam (Faszination Fankurve berichtete).

Die Stadt Stuttgart hat für das kommende Bundesligaspiel zwischen Stuttgart und dem BVB elf Dortmunder und drei Stuttgarter Fans mit Aufenthaltsverboten belegt. Viel schwerer liegt da die Anzahl der hunderten eintägigen Stadionverbote, die der VfB Stuttgart ausgesprochen hat, ohne die konkrete Anzahl bestätigen zu wollen.

Nach den Ingewahrsamnahmen von knapp 300 BVB-Fans im April 2016 wurde kein Ermittlungsverfahren gegen einen der betroffenen BVB-Fans eröffnet. Zu Verurteilungen kam es somit auch nicht. Die eintägigen Stadionverbote wurden vom VfB Stuttgart dennoch ausgesprochen. Die Verbote basieren auf dem Hausrecht und sind als Präventivmaßnahme zu verstehen. Obwohl es zwischen aktiven Fanszenen in Deutschland in der Regel nie Absprachen über die eigene Anreise mit den Sicherheitsbehörden gibt, macht der VfB dies den betroffenen BVB-Fans zum Vorwurf. Letztlich haben die BVB-Fans 2016 von ihrem Recht Gebrauch gemacht, das Verkehrsmittel der Stadionanreise frei zu wählen und werden deshalb dieses Mal ausgesperrt.

Das Verhältnis der Stuttgarter und Dortmunder Ultràszenen gilt seit der Präsentation von Stuttgarter Doppelhaltern auf der Südtribüne Dortmund als vergiftet. Trotz diese angespannten Situation sollte es in Deutschland weiterhin möglich sein, dass Fußballfans ihre Verkehrsmittel frei wählen, um zum Stadion zu gelangen. Beim VfB Stuttgart scheint man dies anders zu sehen.

Der Fananwalt Dr. Andreas Hüttl kritisierte das Vorgehen des VfB Stuttgarts in der Rheinischen Post und hält die ausgesprochen Stadionverbote für rechtswidrig, da diese nicht zeitnah nach der Ingewahrsamnahme im April 2016 ausgesprochen wurden und den betroffenen Fans kein Anhörungsrecht eingeräumt wurde.

Nach den Ingewahrsamnahme 2016 gingen nur einzelne BVB-Fans gegen die den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit vor, für die die BVB-Fans sogar zur Kasse gebeten wurden. Nun wurden offenbar alle BVB-Fans, die die Gebühr bezahlten mit einem eintägigen Stadionverbot belegt. Doch auch die Fans, die gegen die Gebühr vorgingen, werden am Spielbesuch in Stuttgart zum Beispiel durch Aufenthaltsverbote der Stadt Stuttgart gehindert.

In den letzten Wochen kam es häufiger vor, dass größere Fangruppen vom Spielbesuch abgehalten wurden, obwohl es wenn überhaupt zu Verfehlungen von Einzelpersonen kam. Betroffen hiervor waren zuletzt Werder Bremen, VfL Bochum, Dynamo Dresden, Hannover 98, aber zuletzt auch Borussia Dortmund Fans, die das Auswärtsspiel bei Hannover 96 verpassten. Regelmäßig lautet der Vorwurf der Sicherheitsbehörden dabei, dass die Fans „konspirativ“ anreisten. Ein Vorwurf der dem Menschenrecht, sich frei zu bewegen, häufig entgegensteht. (Faszination Fankurve, 07.11.2017)






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