15.05.2017 - Dynamo Dresden

Video: Anwalt beleuchtet Auftritt der Dynamo-Fans


Der Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig beleuchtet in einem Video den Auftritt der Dynamo Dresden Fans beim uniformierten Fanmarsch am vergangenen Sonntag in Karlsruhe aus rechtlicher Sicht. Eine Kriegserklärung gab es demnach nicht, da dies nur zwischen Staaten und Völkern möglich sei.

Laut Angaben des Strafverteidigers handelte es sich beim der „Krieg dem DFB“ Aussage vielmehr um einen alltäglichen Sprachgebrauch, wie er auch bei Sätzen, wie „Krieg den Drogen“ oder „Kampf gegen Rechts" verwendet würde.

Eine durch Karlsruhe marschierende „Armee“ an verkleideten Dynamo-Fans sei nicht verboten, da es eine Anmeldung gegeben haben dürfte. Auch die Verkleidung sei nicht verboten gewesen, so der Anwalt weiter, der zu einer Versachlichung der Debatte aufruft. Bei dem Marsch wurde nach heutigen Infos kein Polizist schwerwiegend verletzt, wie die Polizei Karlsruhe gegenüber Faszination Fankurve erklärte.

Die Angriffe auf Polizisten, die Böllerwürfe, verbotene Pyrotechnik und der Blocksturm, für den Dynamo-Fans verantwortlich sein sollen, sind im Gegensatz zu der Kostümierung verboten und auch strafbar. Rechtsanwalt Frank Hannig fordert, dass diese Straftaten vom Rechtsstaat verfolgt werden müssen. Dabei soll jedoch das optische Auftreten der Dynamo-Fans nicht mit den Straftaten vermischt werden. Ob einem der Fanmarsch der Dynamo-Fans am Sonntag in Dresden mit seiner militärischen Aufmachung gefallen würde, sei laut dem Rechtsanwalt eine andere Frage, verboten sei er jedenfalls nicht gewesen. (Faszination Fankurve, 17.05.2017)

Fanfotos Dynamo Dresden




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