24.11.2011 - 1. FC Nürnberg

Vorfall am Kölner HBF war kein Unfall - Opfer kein Hooligan


Die Rot-Schwarze Hilfe (RSH), ein Hilfsgemeinschaft für Nürnberg Fans bei Problemen mit der Justiz, kritisiert die Deutsche Presse Agentur schwer, da diese nach dem tragischen Vorfall am Kölner HBF von einem Hooligan berichtete, der seinen Arm verlor. In der gleichen Mitteilung dementiert der Anwalt der RSH, dass es Unfall war, der zu dem Unglück führte.

Faszination Fankurve dokumentiert die Mitteilung der Rot-Schwarze Hilfe:

dpa-Erklärung ist nicht akzeptabel

Zusammen für André !

Während André heute das Kölner Krankenhaus verlassen konnte und in Franken weiterbehandelt wird, wurde der Druck auf Staatsanwaltschaft und Polizei durch den RSH-Anwalt erhöht. Der Polizeipräsident von Köln wurde aufgefordert mitzuteilen, wer den „internen“ Bericht der Polizei an die Presse gegeben hat. Dort war angeblich von Hooligans die Rede und einem „Gewalttäter Sport“. Dem Polizeipräsidenten wurde auch mitgeteilt, welch massiver Schaden durch die reißerische Berichterstattung entstanden ist.

Der RSH-Anwalt wies zudem den für die Pressearbeit zuständigen Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Köln darauf hin, dass er es nicht für angebracht halte, unbewertet einzelne Zeugenaussagen den Medien mitzuteilen. Hintergrund war die Mitteilung der Staatsanwaltschaft, dass aufgrund einer neuen Zeugenaussage eine unverschuldete Unfallversion in Betracht komme. Nach Auffassung des RSH-Anwalts bestand keinerlei Veranlassung, eine solche singuläre Aussage der Presse mitzuteilen und grundlos zu Spekulationen Anlass zu geben. Noch dazu, bevor der Geschädigte überhaupt vernehmungsfähig war. Dass André über die Gleise gelaufen ist und es so zu einem Unfall gekommen ist, hält der RSH-Anwalt nach seinem Kenntnisstand für ausgeschlossen.

In ständiger Abstimmung mit seinem Anwalt unterstützt André die Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung des Falles. Es ist deshalb nicht hinnehmbar, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Ermittlungsbehörden die schützenswerte Belange unseres schwerst verletzten RSH-Mitglieds nicht berücksichtigt. Die Staatsanwaltschaft wurde deshalb aufgefordert, endlich Farbe zu bekennen und klarzustellen, dass André kein "Hooligan" ist.

Die Argumentation der Deutschen Presseagentur (dpa), dass sie sich lediglich auf eine sogenannte privilegierte Quelle berufen habe, ist nicht akzeptabel. Die dpa teilte mit, ihr sei ein "interner Bericht" der Polizei bekannt. Bei einem internen Bericht handelt es sich jedoch gerade nicht um eine Behördenmitteilung, die zur Veröffentlichung bestimmt ist. Noch dazu, wenn es sich um einen Bericht handelt, der eilig in den ersten Stunden eines Ermittlungsverfahrens verfasst wird. Dies darf keinesfalls ungeprüft bundesweit veröffentlicht werden. Es handelt es sich auch nicht um eine privilegierte Quelle, sondern ein reines Internum. Darüber hinaus war der angebliche Bericht auch in sich widersprüchlich. Dort wurde - so die dpa - wörtlich behauptet, der flüchtige mutmaßliche Täter sei als Hooligan „bekannt“. Die Polizei behauptet jedoch gleichzeitig, keine Kenntnis davon zu haben, wer der Täter ist.

Unterdessen war dem Internet zu entnehmen, dass die dpa zwar nicht gewillt ist, ihre bisherigen Meldungen zu berichtigen, aber Dritten Auskunft über den Schriftwechsel mit dem RSH-Anwalt erteilen zu müssen. Die dpa behauptete, der Anwalt habe nicht bestritten, dass André in der Datei "Gewalttäter Sport" registriert sei. Zu keinem Zeitpunkt hatte die dpa hiernach gefragt. Die Stellungnahme beweist, dass die größte deutsche Presseagentur über Dinge berichtet, von denen sie sich keine ausreichende Sachkunde verschafft hat: Die Aufnahme in die Datei wird dem Betroffenen schließlich überhaupt nicht mitgeteilt.

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