01.08.2018 - Strafenkatalog

Was Fanvergehen laut neuem DFB-Strafenkatalog kosten sollen


Der DFB kündigte bereits gegen Ende der vergangenen Saison an, dass zur neuen Saison ein einheitlicher Strafenkatalog verabschiedet werden soll, in dem genau geregelt ist, was das Zünden von Pyrotechnik und das Hochhalten von beleidigenden Bannern zukünftig kosten soll.


Laut einem Bericht der heute erschienen Sport Bild soll der DFB diesen Strafenkatalog nun festgelegt haben. Das Zünden eines pyrotechnischen Artikels soll demnach in der 1. Bundesliga 1.000 Euro sowie 600 Euro in der 2. Bundesliga und 350 Euro in der 3. Liga kosten. Die Strafe bezieht sich dabei jeweils auf jeden einzelnen pyrotechnischen Gegenstand, der gezündet wurde. Das Abschießen bzw. Werfen von Pyrotechnik soll demnach mit 3.000 Euro (1. Bundesliga), 1.500 Euro (2. Bundesliga) und 750 Euro (3. Liga) bestraft werden. Flitzer oder Platzstürmer sollen zudem mit 3.000 Euro (1. Bundesliga), 2.000 Euro (2. Bundesliga) und 1.000 Euro (3. Liga) sanktioniert werden.

8.000 Euro in der 1. Bundesliga (4.000 Euro in der 2. Bundesliga und 2.000 Euro in der 3. Liga) sollen laut Informationen der Sport Bild fällig werden, wenn es auf Bannern, die größer als drei Quadratmeter sind, zu Beleidigungen kommt. Nicht strafbare Kollektivbeleidigungen sollen nicht mehr sanktioniert werden, jedoch Banner, die den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen. Was darüber hinaus vom DFB als „unsportliche Banner“ definiert und dementsprechend bestraft wird, bleibt abzuwarten. Relevant ist hierbei sicherlich auch, ob die betroffene Person, an die sich „unsportliche Banner“ richten, den DFB um Sanktionierung bittet oder nicht.


Falls die angesprochenen „Fanvergehen“ zu eine Spielunterbrechung führen, sollen sich die genannten Strafen nochmals erhöhen. Wird ein Spiel für weniger als eine Minute unterbrochen, soll die Strafe um 20 Prozent steigen, bei einer Unterbrechung von einer Minute bis zu 4:59 Minuten sind es 50 Prozent mehr. Eine längere Unterbrechung soll die ursprüngliche Strafe verdoppeln. Reduziert werden sollen Strafen hingegen, wenn ein „Täter“ (minus 25 Prozent), mindestens die Hälfte der „Täter“ (minus 50 Prozent) oder alle „Täter“ (minus 75 Prozent) ermittelt wurden. Wenn identifizierte „Täter“ sich zudem noch ehrenamtlich engagieren, soll die Strafe, die auf sie umgelegt werden soll, nochmals reduziert werden.

Bisher gab es keinen öffentlichen Strafenkatalog des DFB. Die vom DFB-Sportgericht verhängten Strafen kamen vielen Fußballfans häufig willkürlich vor. Mit der Reform versucht der Verband für mehr Transparenz zu sorgen und Anreize für die Vereine zu setzen, Pyrozünder und andere Fans zu überführen. (Faszination Fankurve, 01.08.2018)







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