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Ein Ultrà von Rot-Weiß Oberhausen soll bei einer Pyroaktion im Niederrheinpokalfinale im Mai 2015 in Essen eine Bengalische Fackel gezündet haben. Nach Informationen der WAZ wurde der Ultrà nun verurteilt, weil es an seinem Tattoo wiedererkannt worden sein soll.
Der RWO-Fan muss demnach 6.300 Euro Strafe zahlen (210 Tagessätze zu je 30 Euro), wie das Amtsgericht Essen-Borbeck nun entschied. Auf Fotoaufnahmen der Polizei soll eine markante Tätowierung auf dem Arm eines Pyrozünders zu erkennen gewesen sein. In den sozialen Netzwerken wollen Polizeibeamte dieses Tattoo bei dem RWO-Ultrà wiedererkannt haben, weshalb dieser nun verurteilt wurde.
Nach Informationen der WAZ ist dieser Ultrà auch von der willkürlichen Aufforderung der Führerscheinstelle der Stadt Oberhausen betroffen, die RWO-Ultras zur sogenannten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zwingen wollte und andernfalls mit Führerscheinentzug drohte (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 24.06.2016)