20.05.2021 - 1. FC Nürnberg

Wegen drei Aufklebern: 2.243,50 Euro Schadenersatz gefordert


In Bayern beschäftigten sich Ermittlungsbehörden erneut mit einem Fall, in dem ein Fan des 1. FC Nürnberg Sticker mit FCN-Bezug verklebte. Dieses Mal sollte ein Club-Fan wegen drei Aufklebern in Cadolzburg 2.243,50 Euro Schadenersatz zahlen.


„Ein Polizeibeamter, der im Februar 2020 privat im Markt Cadolzburg (CB) unterwegs ist, beobachtet zufälligerweise eine männliche Person, die anscheinend einen Aufkleber an die Stange eines Straßennamenschildes anbringt. Auf seinen weiteren Weg will der Beamte zwei weitere Schilderpfosten entdeckt haben, die mit einem FCN-Aufkleber neu verziert wurden. Nach erfolgreicher Fahndung seiner im Dienst befindlichen Kollegen konnte der Übeltäter gestellt werden und die Sache zur Anzeige gebracht werden. Knapp einen Monat nach dem Vorfall stellte dann der erste Bürgermeister Strafantrag wegen Sachbeschädigung. Die Staatsanwaltschaft (StA) stellt das Verfahren jedoch sechs Wochen nach der Tat gem. §170 Abs. 2 StPO ein. Die Begründung: Der Tatbestand der Sachbeschädigung sei nicht erfüllt, da die Aufkleber ohne bleibende Schäden entfernt wurden. Das hatte der Markt den Ermittlungsbehörden so mitgeteilt. Doch dann kam die Überraschung: Ende Juli 2020 fordert der Markt CB eine Summe in Höhe von 2.243,50 EUR als Schadenersatz. Begründet wird der Rechnungsbetrag durch das Entfernen von Aufklebern und Aufstellen von neuen Verkehrsschildern - 30,5 Stunden waren hierfür nötig so der Markt CB. Nun muss ein RSH-Anwalt für unser Mitglied mandatiert werden, um diesen behördlichen Irrsinn zu stoppen. Während man sehnlichst auf die Akte wartet, sind die Mitarbeiter der Gemeinde nicht untätig. Denn der Markt nimmt nun offenbar Kontakt zur StA auf und erklärt, dass ein Irrtum vorliege. Die Schilder hätten gar nicht mehr in den Ursprung hergestellt werden können; bei der Entfernung der Aufkleber sei festgestellt worden, dass bleibende Schäden an den Schildern vorhanden sind und ein Austausch zwingend erforderlich gewesen sei. Durch die neuen Erkenntnisse nimmt die StA daher Ende September 2020 das Verfahren wieder auf. Statt nach der Wiederaufnahme des Verfahrens und der neuen Mitteilungen des Marktes an die Staatsanwaltschaft Akteneinsicht zu bewilligen, wird kurz vor Weihnachten ein Strafbefehl zugestellt mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 40,00 EUR. Ende des Jahres erhält unser Anwalt dann endlich die Akte mit den vermeintlich neuen Erkenntnissen. Diese enthält so einige Überraschungen. Denn der Markt CB hatte offensichtlich aus mehreren Ortsteilen des Gemeindegebiets Aufkleber von Pfosten und Schildern entfernen lassen und Schilder ausgetauscht, ohne dass das etwas mit den Beobachtungen des Polizeibeamten bezüglich unseres Mitglieds zu tun gehabt hätte. Und diese ganzen Kosten für Stangen und teure Verkehrsschilder sollte nun plötzlich unser Mitglied zahlen, obwohl er nur drei Aufkleber auf Straßennamenpfosten hinterlassen haben soll. Eine Rechtsgrundlage sieht unser Anwalt nicht, denn es ging auch nie um das Bekleben von Verkehrsschildern, sondern um Stangen von Straßennamensschildern. Mit StA und Gericht einigt man sich auf eine Einstellung des Verfahrens gem. §153a StPO nach Zahlung von 335,00 EUR an den Markt CB. Ende Februar 2021 wird das Verfahren endgültig eingestellt. Wenig einsichtig zeigt sich die Behörde, deren Forderung zwar mittlerweile auf ca. 670,00 EUR reduziert wurde, aber diese jedenfalls seien durchaus berechtigt gewesen und nicht aus der Luft gegriffen, hieß es am Ende noch von der Behörde. Mehr als die vereinbarten 335,00 EUR wollte sie dann aber doch nicht mehr geltend machen“, blickt die Rot-Schwarze Hilfe auf den Fall zurück.

Erst vor zwei Monaten berichteten wir über einen Fall, bei dem die Polizei versucht haben soll, einem Club-Fan DNA zu entnehmen, nachdem dieser FCN-Sticker verklebte. Ein im Oktober 2019 verklebter FCN-Sticker sorgte für ein richterliches Stadionverbot und wegen im Juni 2019 verklebten Club-Aufklebern wurde laut Schätzungen der Rot-Schwarzen Hilfe ein Ermittlungsaufwand von 60 Stunden betrieben (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 20.05.2021)

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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