20.02.2012 - 1. FC Nürnberg

Weitergabe von DFB-Strafen rechtens?


Die Rot Schwarze Hilfe will richterlich prüfen lassen, ob die Weitergabe von Strafen, die der DFB an Vereine ausspricht auf die Verursacher umgelegt werden darf. Zuletzt hat sich ein Fan das Leben genommen, nachdem der Verein bekannt gab eine Strafe an ihn weiterzugeben.

Faszination Fankurve dokumentiert die Stellungnahme der Rot Schwarzen Hilfe:

Die RSH rät: Umlegung von Verbandsstrafen anwaltlich prüfen lassen

Mit Bedauern hat die RSH zur Kenntnis genommen, dass sich ein junger Mann aus Franken einen Tag nach der Ankündigung, dass sein Verein eine Verbandsstrafe des DFB voll auf ihn umlegen werde, das Leben genommen hat. Medienberichten zufolge hat der Fußballfan bei einem DFB-Pokalspiel eine Leuchtrakete auf das Feld geschossen, weshalb sein Verein vom DFB eine Strafe von 10.000 Euro erhalten haben soll. Offensichtlich hat der Verein darauf hin verkündet, er werde den „Störer“ in Regress nehmen.

Ob das überhaupt möglich ist, ist allerdings höchstrichterlich bis dato nicht geklärt. Unsere Juristen vertreten hier einen eindeutigen Standpunkt: Die Umlegung einer Verbandsstrafe auf den Störer ist völlig systemwidrig und daher nicht rechtmäßig. Zur Begründung kann man für den Laien verständlich darauf hinweisen, dass es nicht Sinn und Zweck der durch den DFB verhängten Strafe ist, dass sich der Verein beim Störer schadlos halten kann.

Da stellt sich schon die Frage, inwiefern dem Verein ein „Schaden“ entsteht, wenn dieser sich vertraglich auf Regelungen verpflichtet, die ihn unter bestimmten Umständen zu Zahlungen verpflichten. Der DFB verhängt die Strafen deshalb, weil der Verein „künftig besser aufpassen“ soll, nicht damit der Verein sich um Regress bemühen muss.

Man stelle sich nur einmal vor, ein Verein, dem eine solche Strafe droht, weiß, dass er sich das Geld vom Störer wieder holen kann. Er lässt sich daraufhin von einem mittelmäßig erfolgreichen Anwalt vor dem Sportgericht vertreten. Warum eigentlich? Er kann sich doch, egal welche Höhe die Strafe umfasst, diese eh wieder holen. Bleibt nur das Risiko, dass derjenige nichts hat. Der Anwalt also fährt nach FFM und steht dort vor dem Gericht. Mit welcher Motivation soll er denn für eine geringere Strafe kämpfen? Oder wird er sich – weil er sich beim DFB seit langem auskennt und den „Flurfunk“ zu deuten weiß - sofort auf eine Strafe einlassen?

In letzter Konsequenz bleiben diese „Verfahrensfehler“ oder taktischen Fehler am Störer hängen. Das könnte man jetzt mit einigem Recht mit einem „Na und?“ quittieren. Die RSH muss aber auch Personen helfen, die sich mehr oder weniger schuldhaft daneben benommen haben.

Wir können und wollen nicht dulden, dass Privatpersonen aufgrund eines mitunter nun wirklich harmlosen Fehlverhaltens ihrer wirtschaftlichen Existenz beraubt werden.

Betroffene sollten sich nach unserer Auffassung auf jeden Fall kompetenten Rechtsrat suchen, jeder Fall ist anders und pauschale Ratschläge können wir nicht geben!

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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