09.08.2018 - 1. FC Nürnberg

Wenn die Polizei die Anhörung an den Arbeitgeber schickt


Weil zwei Vorsänger der Nordkurve Nürnberg beim Auswärtsspiel beim TSV 1860 München am 20. Februar 2017 in der Arena in München-Fröttmaning Megaphone einsetzten und vorab nicht am sogenannten „Kurvengespräch“ mit der Polizei teilnahmen sowie ihre Personalien nicht abgaben, wurde gegen die FCN-Fans ermittelt.

Die Ultras des 1. FC Nürnberg sollten somit eine Ordnungswidrigkeit begangen haben und sollten 128,50 Euro an das Kreisverwaltungsreferat München zahlen: „Es ist nicht besonders überraschend, dass der gemeine Fan daran glauben muss, wenn es darum geht, allerlei groteske Regeln aufzustellen, um jenen in der Ausübung seines Daseins zu beschneiden. Unter vielen anderen Merkwürdigkeiten findet sich auch eine, die den potenziellen Nutzer eines Megafons dazu verpflichtet, sowohl namentlich bekannt wie auch telefonisch erreichbar zu sein. Dabei rettete in den von uns zu bearbeitenden Fällen selbstredend nicht die Tatsache, dass die Vorsänger in der Regel auch mit Telefonnummern den Szenekundigen Beamten (die die Betroffenen letztlich auch 'identifizieren' konnten, um sie dem Verfahren zuzuführen), dem Fanprojekt und der Fanbetreuung bekannt waren. Nein, vielmehr hätten selbige auch noch an einem sogenannten 'Kurvengespräch' teilnehmen sollen. Woher sie dies wiederum hätten wissen sollen, bleibt völlig im Dunkeln - Was sie dann zu einem 'legitimierten Megafonnutzer' befähigt hätte, ebenfalls. Im Ergebnis ist die Nutzung eines Megafons im Stadion ohne die eben genannte Prozedur dem Kreisverwaltungsreferat München ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zzgl. 28,50 Euro für Gebühren und Auslagen wert“, fasst die Rot-Schwarze Hilfe den Fall zusammen.

Die schriftlichen Anhörung wegen der Benutzung des Megaphons durch das Kriminalfachdezernat 2 München soll in einem Fall sogar an den Arbeitgeber des Vorsängers geschickt worden sein, statt zu ihm nach Hause. „Dies geschah ohne auch nur ansatzweise eine Erklärung geschweige denn eine Entschuldigung dafür zu liefern, woher diese Anschrift überhaupt stammt und was das Schreiben dort soll“, zeigt die Nürnberger Fanhilfe wenig Verständnis für das Vorgehen der Behörden. Am Ende wurden die Verfahren eingestellt: „Ein Glück für die beiden Betroffenen, dass sich die Richter in München nicht vor jeden Karren spannen ließen. Beide Verfahren wurden im Ergebnis eingestellt. Für die Betroffenen war dies dennoch eine unangenehme Angelegenheit und für uns ein Sinnbild des Umgangs der Stadt und Polizei München mit Fußballfans und -kultur“, heißt es dazu von der Rot-Schwarzen Hilfe.

Die Fanszene von Eintracht Braunschweig machte im Jahr 2015 einen ähnlichen Fall öffentlich. Damals musste der Braunschweiger Vorsänger nach einem Gastspiel beim FC Bayern 178,50 Euro zahlen, weil er ein Megaphone benutzte, das am Eingang ganz normal in die Arena gelassen wurde (Faszination Fankurve berichtete). In Deutschland kommt es immer mal wieder vor, dass Vorsängern, die in Gästeblocken den Support organisieren wollen, Steine in den Weg gelegt werden. So mussten beispielsweise in Freiburg schon Capos verschiedener Vereine Bußgelder wegen Besteigen des Zauns im Gästeblock bezahlen. (Faszination Fankurve, 09.08.2018)

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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