22.10.2018 - 1. FC Nürnberg

„Wenn es um Fußball geht, ist kein Aufwand zu groß“


Als der 1. FC Nürnberg in der vergangenen Saison beim FC Ingolstadt zu Gast war, parkten FCN-Fans auf einem Parkplatz ohne zu bemerken, dass dort eine Parkgebühr von fünf Euro verlangt wurde, weshalb sie die Parkgebühr noch vor Ort nachzahlten. Dennoch wurde ein Ermittlungsverfahren gegen einen Fan eröffnet.

Von der Staatsanwaltschaft wurde das Ermittlungsverfahren wegen Nötigung und Hausfriedensbruch letztlich eingestellt. Die Rot-Schwarze Hilfe vermutet, dass ein solches Ermittlungsverfahren ohne einen Fußball-Bezug gar nicht erst eröffnet worden wäre. (Faszination Fankurve, 22.10.2018)


Faszination Fankurve dokumentiert die Stellungnahme der Rot-Schwarzen Hilfe:

Ermittlungsverfahren wegen 5,00 EUR (!!!) Parkgebühren

Seit Wochen freute sich Rudi Rabe (Name von der RSH geändert) auf das Spiel der letzten Saison zwischen Ingolstadt und dem Verein seines Herzens, unserem Glubb. Bereits früh am Tag traf er sich mit zahlreichen weiteren Fans, um gemeinsam mit dem Auto den Weg nach Ingolstadt zurückzulegen.

Dort angekommen suchten die etwa 30 bis 40 Autos, Rudi mit seinem Pkw als erster voran, nach einem Parkplatz. Einen solchen hatte er auch schnell erspäht. Glücklich darüber, dass ihm eine nervige Parkplatzsuche erspart blieb, fuhr er sodann auf den Parkplatz, welcher keine Schranke, Absperrung oder Ähnliches hatte. Aus dem Augenwinkel fiel ihm dabei auf, dass in einiger Entfernung zu der Einfahrt eine Gruppe von Personen stand, welche sich offensichtlich angeregt unterhielten, Kaffee tranken und rauchten. Nichts Ungewöhnliches und so dachte sich Rudi auch nichts dabei.

Um möglichst platzsparend auf dem zu diesem Zeitpunkt noch leeren Parkplatz zu parken, fuhr Rudi deshalb nach hinten durch und stellte seinen Pkw ab. Kurz nach dem Aussteigen wurde er dann von einer der Personen aus der vorerwähnten Gruppe angesprochen: Er sei einfach auf den Parkplatz gefahren, ohne die Gebühr hierfür zu entrichten. Rudi entschuldigte sich, betonte, dass für ihn gar nicht ersichtlich gewesen ist, dass der Parkplatz gebührenpflichtig sei und bezahlte anstandslos die Parkgebühr von 5,00 EUR.

Der geneigte Leser wird sich nun fragen: Na und? Was macht den Vorfall erwähnenswert? Die Antwort vorweggenommen: Das, was dann folgte.

Rudi hatte den Vorfall längst vergessen und so staunte er nicht schlecht, als er etwa zwei Monate später eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung in seinem Briefkasten vorfand. Nötigung und Hausfriedensbruch waren die im Raum stehenden Vorwürfe.

Zwar wurde dieses Ermittlungsverfahren etwa weitere drei Monate später von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da das angezeigte Verhalten keinen Straftatbestand erfüllte: Ein fader Beigeschmack bleibt nichtsdestotrotz. Es erscheint schwer vorstellbar, dass ein solch belangloses, alltägliches Geschehen von unseren Ermittlungsbehörden auch ohne Fußballbezug derart engagiert verfolgt würde.

Fazit RSH:
Dieses Beispiel zeigt uns wieder eines: Wenn es um Fußball geht, ist kein Aufwand zu groß. Überlastete Polizei und Justiz – Fehlanzeige! Nachdem längst ein Sonderstrafrecht für Fans eingeführt wurde, ist sich der Staatsapparat für nichts zu schade, um die Zahl der Strafanzeigen mit Fußballbezug zu steigern, denn in die jährlichen Statistiken (z. B. ZIS-Bericht) fallen natürlich auch solche verbrecherischen Handlungen!

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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