29.04.2016 - 1. FC Nürnberg

Wieder führt Verwechslung zu Stadionverbot


Ein Fall, der in nahezu schon jeder größeren Fanszene in Deutschland vorkommen sein wird. Ein Fan wird mit einem anderen Fan des gleichen Vereins verwechselt, dem Straftaten vorgeworfen werden und schon wird der falsche Fan mit einem Stadionverbot belegt. So nun in Nürnberg passiert. (Faszination Fankurve, 29.04.2016)

Faszination Fankurve dokumentiert die Fallbeschreibung der Rot-Schwarzen-Hilfe:

Stadionverbot nach Einleitung von Ermittlungen – Präzision? Fehlanzeige!

Wie leicht man ein Stadionverbot aufgrund eines Ermittlungsverfahrens erhalten kann, ohne dass man sich etwas zuschulden kommen hat lassen, musste RSH-Mitglied Bert Linda (Name von der RSH geändert) erfahren.

Bert war mit einer großen Gruppe Fans zu einem Auswärtsspiel gefahren. Zu dem Spiel hatten sich die Glubbfans im Rahmen einer sogenannten Mottofahrt im Stile der 80er Jahre verkleidet. Nachdem es im Rahmen der Anreise zu massiven Auseinandersetzungen gekommen war, ermittelte die Polizei auf Hochtouren, wer sich dabei falsch verhalten habe. In diesem Zusammenhang wurde den Szenekundigen Beamten (SKB) aus Nürnberg eine Reihe von Fotos von verkleideten Personen, die im Verdacht standen, Straftaten begangen zu haben, vorgelegt.

Bei einem Foto stellten die SKB eine gewisse Ähnlichkeit mit Bert fest, wiesen aber auch ausdrücklich darauf hin, dass nicht mit Sicherheit gesagt werden könne, dass er es auch sei. Es wäre daher eine weitere Überprüfung zweckmäßig. Diese weitere Überprüfung erfolgte jedoch nicht, vielmehr wurde aufgrund dieser Äußerung durch die örtliche Polizeibehörde aus der Ähnlichkeit Berts mit dem Bild einfach ein „Bert war‘s“.

Erwartungsgemäß wurde aus dem weiteren Strafverfahren gegen Bert nichts, vor allem deshalb, weil er sich nichts zuschulden kommen hatte lassen.

Problem nur: Die Einleitung eines Verfahrens löst ganz besondere Mechanismen aus. Es wird nämlich der jeweilige Heimverein über die Einleitung des Verfahrens informiert und ein bundesweites Stadionverbot angeregt. Nach der immer wieder kritisierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Stadionverbot soll die Einleitung eines Verfahrens ja auch einen sogenannten sachlichen Grund für die rechtmäßige Vergabe eines solchen Verbotes darstellen.

Der Fall zeigt, wie unpräzise die Abläufe in Sachen Stadionverbote sein können. Ein Grund mehr, die Vergabepraxis weiterhin kritisch zu sehen und auf das Bundesverfassungsgericht zu hoffen, von dem seit Jahren eine Entscheidung über die Richtlinien zur Vergabe von Stadionverboten erwartet wird. Wünscheswert wäre es, wenn auf diese Weise mehr Gerechtigkeit und Exaktheit herauskommen würden.

Fanfotos 1. FC Nürnberg




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