Besuchen Sie für aktuelle News: www.faszination-fankurve.de
Der 1. FSV Mainz 05 wird vom Amtsgericht aufgefordert, die eigene Profiabteilung aus dem eingetragenen Verein in eine Kapitalgesellschaft auszugliedern. Doch Mainz 05 möchte weiter auf die eigenen Organisationsstrukturen als eingetragener Verein bauen.
Dies betonten Vorsitzender Stefan Hofmann und Aufsichtsratsvorsitzender Detlev Höhne in ihren Reden auf der gestrigen Mitgliederversammlung des Vereins. Doch das Amtsgericht könnte den Bundesligisten zu einer Ausgliederung drängen. Die Aufforderung des Amtsgerichts Mainz besteht darin, dass der Verein einen Zeitplan zur Entscheidung über eine Ausgliederung des Profi-Spielbetriebs erstellen soll. Demnach erwägt das Amtsgericht ein Verfahren aufgrund von Rechtsformverletzung.
„Mainz 05 ist ein eingetragener Verein und will dies auch bleiben. Die Entscheidungshoheit über die Frage, wie wir uns organisieren, sollte bei uns und unseren Mitgliedern liegen. Wir sehen uns durch die aktuelle Rechtsprechung in jeder Hinsicht bestätigt“ wird Vorsitzender Stefan Hofmann auf der Vereinsseite zitiert. Auch Detlev Höhne, Aufsichtsratsvorsitzender, wird deutlich: „Sollte das Amtsgericht Klage erheben, wäre dies zugleich ein Angriff auf die bisher von der Rechtsprechung gestützten Strukturen des Profifußballs und des Profisports. Der 1. FSV Mainz 05 gehört seinen Mitgliedern. Diese können mit Dreiviertel-Mehrheit entscheiden, in welcher Rechtsform der Profifußball in Mainz organisiert wird. Eine Klage würde auch das Selbstbestimmungsrecht der Vereinsmitglieder in Frage stellen.“ (Faszination Fankurve, 23.10.2018)