09.05.2017 - Borussia Dortmund

Wohnungsdurchsuchungen bei „Riot 0231“


Laut Angaben des nordrhein-westfälischen Innenministeriums kam es heute in den Morgenstunden zu Wohnungsdurchsuchungen bei vier Personen, die der Gruppe „Riot 0231“ zugerechnet werden. Die Durchsuchungen sollten darauf abzielen, belastendes Material für ein Vereinsverbotsverfahren zu finden.

Bei den Durchsuchungen in vier Dortmunder Stadtteilen sollen Datenträger, wie Mobiltelefone und Computer ebenso sichergestellt worden sein, wie weitere nicht verbotene Gegenstände, wie Sturmhauben, Baseballschläger, Mundschützer oder Quarzsandhandschuhe.


Das Innenministerium prüft seit Monaten ein Vereinsverbotsverfahren gegen die Gruppe, die „Riot 0231“ genannt wird, offiziell aber gar keinen wirklichen Namen haben soll. Durch die Durchsuchungen sollte wohl belastendes Material gefunden werden, um das Verbotsverfahren zu stützen. Ob bei den Durchsuchungen belastendes Material gefunden wurde, das zum Beispiel Verabredungen zu Gewalttaten nachweist, ist bisher nicht bekannt. Ob das Verbotsverfahren des Innenministeriums somit letztlich erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten.

In der Pressemitteilung des des nordrhein-westfälischen Innenministeriums heißt es zu den Durchsuchungen: „Die NRW-Polizei hat in den frühen Morgenstunden die Wohnungen von vier Mitgliedern der Dortmunder Hooligan-Gruppierung 'RIOT0231 - Ultras ' durchsucht. Hintergrund der Razzien ist ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die gewalttätige Vereinigung. 'Für Gewaltjunkies, die andere einschüchtern, bedrohen und schlagen, ist in unserer Gesellschaft kein Platz. Der Staat zieht alle Register, damit der Fußball nicht von Schlägern tyrannisiert wird', sagte Innenminister Ralf Jäger. Ziel der Durchsuchungen war es, Beweise sicherzustellen, um ein mögliches Vereinsverbot voranzutreiben. Zu den sichergestellten Gegenständen gehören Laptops, Smartphones, eine Schreckschusspistole, Sturmhauben, Baseballschläger, Zahnschutz und Quarzsandhandschuhe. 'Wir müssen jetzt sorgfältig auswerten und prüfen, ob das für einen Verbot reicht', erklärte Jäger. Die über 50 Personen starke Gruppe fällt immer wieder durch Gewalttätigkeiten auf. 'Rohe Gewalt hat bei diesen Hooligans höchste Priorität - nicht der Fußball“, erläuterte der Minister.“


Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte Anfang 2015, dass Hooligangruppen als kriminelle Vereinigungen eingestuft werden können (Faszination Fankurve berichtete). Nach dem Urteil folgte in Deutschland eine Auflösungswelle von Hooligangruppen. (Faszination Fankurve, 09.05.2017)

Fanfotos Borussia Dortmund




Weitere News:
20.10.2021: Rückkehr der BVB-Ultras in Amsterdam mit Pyroshow
15.10.2021: Vorerst keine Rückkehr der BVB-Ultras in der Bundesliga
07.10.2021: BVB stellt auf den Tribünen von 2G auf 3G um
29.09.2021: Protestplakat der BVB-Fans vor Anpfiff abgehangen
12.09.2021: „Zurück zu vollen Stadien“: BVB-Ultras in Leverkusen

Alle 508 News anzeigen