11.04.2016 - TV-Geld

Zeitnahe Zusammenfassung im Free-TV bleibt erhalten


Nach Angaben des Bundeskartellamts bleibt eine zeitnahe Zusammenfassung der Bundesligaspiele im Free-TV, wie aktuell in der ARD-Sportschau, auch ab der Saison 2017/2018 erhalten. Ab dann darf nicht mehr nur ein einzelner Sender die Übertragungsrechte an allen Spielen erhalten.

Dies ist aktuell mit dem Pay-TV Sender Sky der Fall. Die DFL hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt zur Beachtung umfangreicher Kriterien bei der Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2017/18 verpflichtet. Deshalb sieht das Amt keinen Anlass gegen die Zentralvermarktung vorzugehen.

Um kartellrechtliche Bedenken der Behörde auszuräumen, hatte die DFL verschiedene Selbstverpflichtungen, insbesondere ein sogenanntes Alleinerwerbsverbot, vorgelegt. Es wird einem Bieter damit zukünftig nicht mehr möglich sein, alleiniger Rechteinhaber, wie zuletzt der Pay-TV Sender Sky, für alle Live-Spiele der Bundesliga zu werden. Das Bundeskartellamt hat die Selbstverpflichtungen nun für rechtsverbindlich erklärt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes erklärt dazu: „Wir haben Wert gelegt auf Regelungen, die sicher stellen, dass im Ergebnis mehr als ein einziger Bieter die Live-Rechte erwirbt. Solange nur ein Inhaber der Live-Rechte am Markt ist, birgt dies die Gefahr, dass der Innovationswettbewerb –insbesondere der von internetbasierten Angeboten – beschränkt wird. Wie die Erfahrungen aus anderen Ländern – zum Beispiel England – zeigen, führt ein solches Modell meist nicht dazu, dass der Verbraucher am Ende mehr als ein Abonnement benötigt, um alle Spiele sehen zu können. So können sich die Rechteinhaber gegenseitig auch Unterlizenzen einräumen. Daneben dürfte es aber auch Angebote geben, die nur einen Teil der Live-Spiele umfassen.“

Aus ähnlichen Erwägungen haben die Regulierungsbehörden bzw. die Gesetzgeber für andere wichtige europäische Ligen, etwa für die englische Premier League oder die italienische Lega Calcio, unter dem Stichwort „No-Single-Buyer-Rule“ bereits ein relativ strenges Alleinerwerbsverbot bei der Vermarktung der Fußball-Fernsehrechte vorgeschrieben, bei dem die Spiele der Anzahl nach zwischen mehreren Erwerbern aufgeteilt werden.

Das Bundeskartellamt sieht es angesichts der DFL vorgeschlagenen Paketstruktur als ausreichend an, wenn künftig – je nachdem, ob alle Verbreitungswege oder nur die Internet- und Mobilfunkverbreitung umfasst sind – zwischen 30 und 102 attraktive Bundesligaspiele (von insgesamt 306 Spielen) zusammen mit umfassenden Möglichkeiten zur Highlight-Berichterstattung von einem alternativen Bieter erworben werden. Für die Tatsache, dass das Bundeskartellamt kein noch weitergehendes Alleinerwerbsverbot gefordert hat, spielte insbesondere auch die relativ starke Stellung des frei empfangbaren Fernsehens in Deutschland und des dort etablierten frühen Sendeplatzes der zeitnahen Highlight-Berichterstattung (derzeit ARD Sportschau) eine Rolle, den das Vermarktungsmodell der DFL weiterhin in dem bekannten Format vorsieht. Außerdem war zu berücksichtigen, dass sich Sport-Live-Berichterstattung im Internet derzeit noch in der Entwicklung befindet und bislang noch kein großes Publikum erreicht.

Sogenannte Traditionsvereine versuchen aktuell den Verteilungsschlüssel der DFL zu ändern, der die Fernseheinnahmen bisher nach rein sportlichen Kriterien verteilt.(Faszination Fankurve, 11.04.2016)






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