19.11.2007 - Schweiz

Zentralstelle Hooliganismus als feste Institution


Bis Ende 2009 gelten die Bestimmungen des Bundes gegen gewaltbereite Fußballfans in der Schweiz. Die sollen nun von den 26 Kantonen der Alpenrepublik übernommen werden. So wird eine Verfassungsänderung nicht notwendig.

Die wäre im Falle einer Nichtzustimmung der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren vonnöten gewesen, um aus der Schweizerischen Zentralstelle Hooliganismus auch nach 2009 in eine feste Institution zu machen. Das Gesetzt gegen Hooligans war im Hinblick auf die EM im kommenden Jahr und die Eishockey-WM ein Jahr später in Kraft getreten. Beispielsweise ist eine Meldepflicht für auffällig gewordene Personen vorgesehen. (Faszination Fankurve, 19.11.2007)

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