18.01.2017 - Dynamo Dresden

Zieht Dynamo gegen DFB-Urteil vor Schiedsgericht?


Das DFB-Bundesgericht bestätigte heute den Zuschauerteilausschluss beim Heimspiel von Dynamo Dresden gegen Union Berlin, reduzierte jedoch die Geldstrafe (Faszination Fankurve berichtete). Dynamo Dresden fühlt sich vom DFB im Sticht gelassen und prüft nun mit einem Anwalt das weitere Vorgehen.

Dynamo Dresden möchte, dass die über 9.000 Stehplätze nicht beim Heimspiel gegen Union Berlin und auch nicht den beiden folgenden Heimspielen geschlossen bleiben, da diese Heimspiele als Sicherheitsspiele eingestuft wurden und eine Zuschauerverlagerung bei diesen Partien ein Sicherheitsrisiko bedeuten könnten. Falls Dynamo Dresden gegen die heutige Entscheidung vorgehen möchte, bleibt innerhalb der Sportgerichtsbarkeit noch der Gang vor das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen. Zuletzt zog Dynamo Dresden 2013 beim Ausschluss aus dem DFB-Pokal vor eben jenes Schiedsgericht, dessen Urteil man in Dresden akzeptierte. Sollte dies dieses Mal nicht der Fall sein, könnte Dynamo Dresden vor das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ziehen und damit erstmals einen Fall vor ein ordentliches Gericht bringen.

„Wir sind vom dem Urteil des Bundesgerichts enttäuscht und mit dem Ergebnis der Berufungsverhandlung alles andere als zufrieden. Wir halten das Urteil des Bundesgerichtes trotz der etwas geringeren Geldstrafe insbesondere aufgrund des Teilausschlusses mit seinen für uns negativen Folgen für unverhältnismäßig. Wir halten Kollektivstrafen generell für kontraproduktiv, unter anderem weil diese zu Solidarisierungseffekten innerhalb der Fanszenen führen. Wir fühlen uns als Verein vom Verband in dieser Angelegenheit im Stich gelassen, weil wir in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsträgern alles in unserer Macht stehende tun, um die Sicherheit bei unseren Meisterschaftsspielen für alle Stadionbesucher zu gewährleisten. Es ist für uns enttäuschend, dass dies weder in der ersten Instanz vom Sportgericht, noch in der Berufungsverhandlung vom Bundesgericht in der juristischen Bewertung entsprechend gewürdigt wurde. Die Argumentation von Stefan Dörner, Einsatzleiter der Dresdner Polizei bei unseren Heimspielen, hat eindrucksvoll unterstrichen, dass Zuschauerteilschlüsse äußerst kritisch zu sehen sind und die Sicherheitslage damit sogar verschärft werden kann. Wir warten nun die schriftliche Urteilsbegründung des DFB ab und werden einen Antrag stellen, den Zuschauerteilausschluss nicht zu den ersten drei Heimspielen der Rückrunde umzusetzen, da es sich dabei um Sicherheitsspiele handelt. Außerdem werden wir zeitnah zusammen mit unserem Anwalt und unseren Gremien darüber entscheiden, wie das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit darüber hinaus aussehen wird“, erklärte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer ,Michael Born, in einer Pressemitteilung des Vereins. Ob Dynamo Dresden also vor das Ständige Schiedsgericht zieht, bleibt abzuwarten. (Faszination Fankurve, 18.01.2017)

Fanfotos Dynamo Dresden




Weitere News:
10.11.2021: Dynamo-Fanszene zieht sich wieder aus dem Stadion zurück
22.09.2021: Wegen 2G: Ultras Dynamo besuchen FC St. Pauli-Spiel nicht
09.09.2021: K-Block Dynamo lehnt Personalisierung ab
25.07.2021: K-Block kritisiert Kapazitätsbeschränkungen der Stadt
22.07.2021: 56 Wohnungen von Dynamo Dresden-Fans durchsucht

Alle 465 News anzeigen