10.01.2021 - FC Hansa Rostock

„Zu einem Schuldgeständnis gedrängt“


An einer alten Scheune ist in einem Dorf vor einiger Zeit ein Graffiti mit Bezug zum FC Hansa Rostock entstanden. Wegen dieses Bildes kam es in mehreren Instanzen zu Gerichtsverhandlungen, die letztlich mit einem Freispruch für einen Hansa-Fan endeten.

An der Scheune selbst konnten von der Polizei keine verdächtigen Personen angetroffen werden. In der Nähe stand jedoch ein Auto, in der die Polizei Spraydosen und zwei Schablonen fand. Das Auto, das der Mutter eines Hansa-Fans gehörte, wurde daraufhin von der Polizei beschlagnahmt. Als die Frau versuchte wieder Zugriff auf ihr Auto zu bekommen, soll sie von der Polizei dazu gedrängt worden sein, dass ihr Sohn die Tat gestehen solle. Der FC Hansa-Fan schaltete daraufhin einen Rechtsanwalt an.

„Dieser konnte aushandeln, dass seine Mutter ihr Auto einige Tage später wiedererhielt. Als Bedingung seitens der Polizei musste sie aber als Zeugin aussagen, dass sie es ihrem Sohn zuvor überlassen habe und die Erklärung unterschreiben, um nicht noch länger – etwa auf einen Richterbeschluss – warten zu müssen. In den Augen der Polizei war das Auto Anlass genug, um gegen Fridolin als Hauptverdächtigen zu ermitteln. Ihm wurde vorgeworfen, das Hansa-Graffiti verursacht zu haben und er erhielt vom Amtsgericht einige Zeit später eine Geldstrafe in Höhe von 1000 € als Verwarnung auf zwei Jahre Bewährung. Sich keiner Schuld bewusst legte er Einspruch gegen den entsprechenden Strafbefehl ein. Vor dem Amtsgericht konnten die vernommenen Zeugen sich allesamt nicht an Gesichter der vermeintlichen Schmierenfinken zum Tatzeitpunkt erinnern, vermuteten eher ein Einbruchsdelikt statt der zu Rede stehenden Sachbeschädigung und waren sich auch ob der Zahl der Täter nicht einig. Der vorgeladene zuständige Polizeibeamte erschien erst gar nicht zur Aussage. Die Staatsanwältin behauptete unberührt dessen, dass Fridolin unstrittig der Fahrer des Autos gewesen sein müsse, da niemand heutzutage noch Autos verleihen würde und forderte eine geringere Geldstrafe als im Strafbefehl, aber ohne Verwarnung. Das Gericht folgte ihrem Plädoyer, dass das Verleihen eines Autos über zwei Ecken Zitat “weltfremd” sei und verurteilte Fridolin zur benannten Strafe. Er ging in Berufung.Vor dem Landgericht schien die Verhandlung genauso wie in der vorherigen Instanz zu laufen. Es kam zu denselben fragwürdigen und widersprüchlichen Zeugenaussagen. Der diesmal gar erschienene zuständige Polizeibeamte erklärte, dass er lediglich die Fotos beim Öffnen des Autos gemacht habe und sonst kaum etwas beitragen könne. Die Staatsanwältin sowie die Schöffenrichter drängten trotzdem auf eine Bestätigung des Urteils. Der Richter aber folgte dem nicht und sprach Fridolin frei, da er weder von der Polizei, noch anderen Zeugen identifiziert worden war. Richtigerweise stellte der Richter abschließend fest, dass das Verleihen eines Autos auch über zwei Ecken nicht ungewöhnlich ist. Einmal mehr zeigt dieses Verfahren, wie fragwürdig die Polizei Strafverfolgungsmaßnahmen durchführt und vermeintliche Verdächtige durch sie ausgemacht werden, ohne – ob aus Bequemlichkeit oder Inkompetenz – zu Ende zu ermitteln und so eine falsche Verdächtigung möglichst zu vermeiden. In Fridolins Fall wurden er und seine Mutter gar zu einem Schuldgeständnis gedrängt und mithilfe des beschlagnahmten Autos Druck auf sie ausgeübt. Am Ende zu Unrecht, wie sich zeigte“, blickt die Blau-Weiß-Rote Hilfe auf den Fall zurück. (Faszination Fankurve, 10.01.2021)

Fanfotos FC Hansa Rostock




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