09.07.2020 - Eintracht Braunschweig

ACAB-Plakat: Freispruch für Eintracht Braunschweig-Fan


Beim Niedersachsen-Derby zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 wurde am 06. November 2016 ein „ACAB“-Plakat in der Braunschweiger Südkurve gezeigt. Ein Eintracht-Fan, der an der Aktion beteiligt gewesen sein soll, wurde deshalb durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig angeklagt.

Doch das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Juni 2016 entschieden, dass die Kollektivbeleidigung „ACAB“ (All Cops Are Bastards) nicht ohne Weiteres strafbar ist und von der freien Meinungsäußerung gedeckt sei, falls sich die Beleidigung nicht auf eine überschaubare und abgegrenzte Gruppe beziehe (Faszination Fankurve berichtete). Der Braunschweiger Fan wurde dennoch angeklagt.

Obwohl die Staatsanwaltschaft letztlich dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts folgte und das Verfahren einstellte, wurde ein Bußgeldverfahren gegen den Braunschweig-Fan eingeleitet, das im Juni 2020 vor Gericht landete und mit einem Freispruch für den Fan endete: „Dieser Auffassung kam auch die Braunschweiger Staatsanwaltschaft nach und stellte das Verfahren ein. Jedoch wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und im Sommer 2018 fand hierzu die Verhandlung statt. Wir haben gemeinsam mit unserem Mitglied und unserem Anwalt René Lau Einspruch erhoben. Das Gericht hatte bis Dato wenig bis gar keinen Kenntnisstand über das bereits 2 Jahre alte Urteil des Bundesgerichtshofes, so musste Herr Lau erst einmal alle Informationen und Akten bezüglich dieses Urteils aus 2016 einreichen. 2 Jahre lang gab es keinerlei Reaktionen seitens des Gerichtes. Im Juni 2020 gab es einen erneuten Gerichtstermin, dessen Urteil zu Gunsten des Eintracht-Fans ausfiel und somit keine Geldbuße bezahlt werden musste“, blickt die Blau-Gelbe Hilfe, die Eintracht Braunschweig-Fans bei Problemen mit Polizei und Justiz unterstützt, auf diesen Fall zurück. (Faszination Fankurve, 09.07.2020)

Fanfotos Eintracht Braunschweig




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