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Das am Montag abgebrochene Spiel zwischen dem VfL Osnabrück und RB Leipzig wird mit 2:0 für RB Leipzig gewertet. Dies teilte der DFB soeben mit. Das Spiel wurde wegen eines Feuerzeugwurfs auf den Schiedsrichter in der 71. Spielminute abgebrochen.
Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erläutert das Urteil: "Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Osnabrück mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist. Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer 4, als Rechtsfolge alternativlos vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten 20 Minuten ist daher nicht möglich." Über die weitere Bestrafung des VfL Osnabrück seitens des DFB-Sportgerichts wird später entschieden.
"Das Angebot von RB Leipzig, mit einem Wiederholungsspiel einverstanden zu sein, ist als faire Geste zu werten, ändert aber nichts an der Entscheidung des Sportgerichts. Würden wir auf dieses Angebot eingehen, so wäre dies gleichbedeutend mit dem Verlust jeder Rechtssicherheit. Die Gestaltung eines Wettbewerbs kann nicht vom Goodwill einzelner Vereine abhängig sein. Zudem würde man der Möglichkeit einer Manipulation von Wettbewerben die Tür öffnen, wenn die Vereine künftig selbst darüber entscheiden könnten, ob sie noch mal spielen wollen oder nicht", so Lorenz weiter. Die DFB-Pokalauslosung für die zweite Runde findet somit wie geplant heute Abend statt. (Faszination Fankurve, 14.08.2015)