11.02.2016 - BSG Chemie Leipzig

Amtsgericht Leipzig verurteilt BFE-Polizisten


Das Amtsgericht Leipzig hat heute einen Polizeibeamten der Beweis- und Festnahmeeinheit (BFE) aus Leipzig zu einer Geldstrafe von 5.850 Euro verurteilt. Dies berichtet die Leipziger Volkszeitung. Der Polizist ist im September 2013 beim Auswärtsspiel in Zwenkau gegen einen Chemie Leipzig Fan vorgegangen.


Dieser wollte einen überharten Polizeieinsatz filmen und geriet wohl deshalb ins Visier der Beamten. In dem vor einer Woche beginnenden Prozess (Faszination Fankurve berichtete) mussten sich zwei Polizisten wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung verantworten. Der zweite Polizist wurde freigesprochen.(Faszination Fankurve, 11.02.2016)

Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung des Rechtshilfekollektivs Chemie Leipzig:
Pressemitteilung zum heutigen Urteil gegen Polizei-Beamte der Leipziger BFE

Am Leipziger Amtsgericht wurden heute ein Polizist der Leipziger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit/BFE der schweren Körperverletzung im Amt sowie der Freiheitsberaubung für schuldig gesprochen. Ein zweiter Polizist der Einheit erhielt einen Freispruch.

Die beiden Beamten hatten vor zweieinhalb Jahren im Rahmen eines überharten Einsatzes gegen Fußballfans der BSG Chemie Leipzig einen Fan, der die Maßnahme filmen wollte ohne Grund zu Boden gerissen und verletzt. Glücklicherweise wurde der Zugriff durch andere Fans dokumentiert. Mehrere Fernsehsender berichteten damals über den Vorfall.

In der Verhandlung versuchte einer der Beamten die Körperverletzung im Nachhinein als taktisch gerechtfertigte Maßnahme zu legitimieren. Für Empörung im Saal sorgte die Aussage, das Opfer „hätte ihn angesprungen“.

Die Richterin am Amtsgericht, die den strafrechtlichen Vorwurf sowie die Verhältnismäßigkeit des Zugriffs beurteilen musste, entschied in ihrer Urteilsbegründung auf einen „minderschweren Fall“. Sie würdigte in ihrer Urteilsbegründung die sehr gute Beweislage. Das Strafmaß von 90 Tagessätzen a 65 Euro entspricht der Mindeststrafe.

Für Fabian Grundmann, den Sprecher des Rechtshilfekollektivs Chemie Leipzig e.V., ist das Urteil durchaus ein Erfolg: „Nachdem PolizistInnen bei Dienstvergehen und Verfehlungen in der Regel nicht zur Verantwortung gezogen werden, ist das heutige Urteil ein kleiner Schritt, um Polizeigewalt stärker zu ächten.“ Insbesondere bei Fußballspieleinsätzen gibt es oft massive Kritik am unverhältnismäßigen Agieren der Polizei. Die „Spezialkräfte“ der BFE agieren hier zumeist an vorderster Front und äußerst brutal. Ihre Identifikation ist aufgrund der fehlenden Kennzeichnungspflicht in Sachsen und dem vermummten Auftreten der Polizisten in der Regel nicht möglich.

Der umstrittene Polizeieinsatz im Video:

Fanfotos BSG Chemie Leipzig




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