11.11.2020 - Eintracht Braunschweig

„Angriff auf gesamte Fankultur“: Verfahren wegen Blockfahne


Die Staatsanwaltschaft Braunschweig beschuldigte einen Eintracht Braunschweig-Fans eine Blockfahne ausgebreitet zu haben und damit wissentlich dazu beigetragen zu haben, dass eine Überwachungskamera im Block 9 des Eintracht-Stadions überklebt wurde.

„Sie breiteten mit weiteren Beteiligten im Braunschweiger Eintracht Stadion, Block 9, eine Blockfahne über den Block 9 aus. Dies nutzen zwei unbekannte Beteiligte aus und vermummten sich unter der Fahne. Eine Identifizierung dieser Unbekannten war nicht möglich. Die Unbekannten klebten anschließend mit Hilfe der zuvor zu diesem Zweck hergestellten Fahnenstangen, an deren ein mit mehreren Lagen Panzerband ausgelegter Markierungsteller angebracht war, die Linse der Videokamera im Block 9 mit dem Markierungsteller zu“, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, weshalb der Eintracht-Fan mit einem Strafbefehl belegt wurde, da er durch die Ausbreitung der Blockfahne die Vermummung und die anschließende Beklebung der Kamera billigend in Kauf genommen habe.

Der Blau-Gelben Hilfe (BGH), die Eintracht Braunschweig-Fans bei Problemen mit Polizei und Justiz unterstützt, fehlt jedes Verständnis für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Braunschweig und des Amtsgerichts. „Bereits in der Vergangenheit wurde Betroffenen unter anderem schon das Zusammenkleben von Fahnenstangen zum Vorwurf gemacht“, so Jendrik Pufahl, der Vorsitzende der BGH.

Seit Jahren gibt es in Braunschweig einen Konflikt im Zusammenhang mit der verstärkten Videoüberwachung im Eintracht-Stadion. Die BGH kritisierte die Installation der Kameras als unverhältnismäßig (Faszination Fankurve berichtete). Zudem habe sich die Polizei bei dem Thema dem Dialog verwehrt. „Vor diesem Hintergrund, wirkt der vermeintliche Tatvorwurf konstruiert. Das Aufspannen von Blockfahnen verstößt gerade nicht gegen die Stadionordnung und wird von dem Verein üblicher Weise zuvor genehmigt. Zudem unterstellt eine derartige Begründung, den Betroffenen zu wissen was jeder einzelne der vielen hundert Menschen unter einer solchen Blockfahne vor hat und soll somit für das Handeln Dritter mit haftbar gemacht werden. Der gleiche Vorwurf könnte zum Beispiel ebenso für Choreografien erhoben werden, bei denen teilweise die gesamten Zuschauerränge verdeckt sind“, fordert die BGH, dass ein Fan, der an der Ausbreitung einer Fahne beteiligt ist, nicht für die Handlungen weiterer Personen verantwortlich gemacht werden kann. Bei dem Vorgehen der Braunschweiger Staatsanwaltschaft handelt es sich um einen direkt Angriff auf die gesamte Fankultur“, verdeutlicht Jendrik Pufahl. „Fahnen, Doppelhalter, Banner, Blockfahnen und jegliche Art der Choreografien sind nicht wegzudenkender Bestandteil der Fankultur, die offenbar beliebig zur Straftat erklärt werden sollen.“ (Faszination Fankurve, 11.11.2020)

Fanfotos Eintracht Braunschweig




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