14.12.2013 - Lokomotive Leipzig

Anhörungsrecht bei Stadionverboten


Der 1. FC Lokomotive Leipzig hat das Anhörungsrecht bei Stadionverboten in seine Satzung mit aufgenommen. Demnach steht Heim- und Auswärtsfans ab sofort eine Anhörung vor Aussprache des Stadionverbots zu. Auch von aktuell bestehenden Verboten Betroffenen werden angehört.

Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung von Lok Leipzig und Fanprojekt Leipzig:

Stadionverbote: Fanprojekt & Lok Leipzig gründen Kommission /Transparentes Verfahren - Fans können Anhörung beantragen

Der 1. FC Lokomotive Leipzig hat gemeinsam mit dem Fanprojekt Leipzig eine "Stadionverbots-Anhörungskommission" (SVAK) in Leben gerufen: Eine entsprechende Satzung beschloss jetzt das Präsidium des 1. FC Lokomotive Leipzig.

Das Papier, welches von Fanprojekt und Verein gemeinsam erarbeitet wurde, gilt sowohl für aktuell gültige als auch künftige Stadionverbote, die durch den Verein Lok Leipzig ausgesprochen wurden oder werden.

"Die Satzung regelt das Verfahren der Aussprache von Stadionverboten nachvollziehbar und transparent", erläutert Martin Mieth, Vizepräsident des 1. FC Lok. Sowohl Fans des Vereins aus Probstheida, als auch Gästefans können sich auf die SVAK beziehen und eine schriftliche oder mündliche Anhörung beantragen. So wird die Unschuldsvermutung berücksichtigt und der Grundsatz "Erziehung vor Strafe", gerade bei jugendlichen oder jungen erwachsenen Fans, angewendet.

"Stadionverbote, welche als präventive Maßnahme der Gefahrenabwehr bezeichnet werden, haben für betroffene Fans in der Praxis oft den Charakter einer Strafe", so Sarah Köhler, Leiterin des Fanprojekts Leipzig. "Den Betroffenen Möglichkeiten der Stellungnahme zu geben ist somit vor dem Hintergrund der weitreichenden Bedeutung für die Fans ein wichtiger Faktor".

Vizepräsident Martin Mieth: "Die Satzung ist ab sofort und unbefristet gültig. Mit breiter Mehrheit hat das Präsidium dieser zugestimmt."

Sarah Köhler verwies in diesem Zusammenhang auf die überarbeiteten DFB-Stadionverbots-Richtlinien, die zum 1. Januar 2014 in Kraft treten: "Vor diesen Hintergrund ist ein transparentes und faires Verfahren für Stadionverbote für die Vereine und Fans besonders wichtig."

Aktuelle Informationen und Hintergründe zum Leipziger Fußball-Fanprojekt finden Sie auch auf unserer Webseite unter www.fanprojekt-leipzig.de.

Das Leipziger Fußball-Fanprojekt wird finanziert durch den Deutschen Fußballbund, die Stadt Leipzig und im Rahmen der Förderrichtlinie Fanprojekte durch das Sächsische Staatsministerium des Innern über den Landespräventionsrat im Freistaat Sachsen.






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