29.04.2016 - AG Fananwälte

Anwälte: Skandalöses Verhalten der Stadt Darmstadt


Die Arbeitsgemeinschaft der Fananwälte wirft der Stadt Darmstadt vor, sich über gerichtliche Entscheidungen hinwegzusetzen, weil sie die Allgemeinverfügung gegen Eintracht Frankfurt Fans aufrecht erhält und nur für Fans außer Kraft setzt, die geklagt haben. Die Fananwälte finden das skandalös. (Faszination Fankurve, 29.04.2016)


Faszination Fankurve dokumentiert die Pressemitteilung der AG Fananwälte:

AG Fananwälte: Stadt Darmstadt verabschiedet sich von der Gewaltenteilung
Das Stadtbetretungsverbot der Stadt Darmstadt wurde durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom gestrigen Tage faktisch außer Vollzug gesetzt, indem den Widersprüchen aufschiebende Wirkung erteilt wurde. Der Beschluss ist eine „schallende Ohrfeige“ für die Stadtverwaltung. Doch diese setzt sich über die gerichtliche Entscheidung hinweg.
Für die als „Allgemeinverfügung“ überschriebene Regelung gibt es nach Auffassung des Verwaltungsgerichts weder eine Rechtsgrundlage, noch besteht die erforderliche Bestimmtheit der Verfügung. Das Gericht folgte der Auffassung der Antragsteller, dass das Verbot auch schlicht nicht geeignet ist, Gefahren abzuwenden.
Es musste der Stadt Darmstadt bereits beim Erlass der Verfügung klar sein, dass diese völlig unverhältnismäßig ist und den Vollzugsbeamten willkürliche Entscheidungen ermöglicht, wer das Stadtgebiet betreten darf und wer ggf. in Gewahrsam genommen wird. Ähnlich hatte bereits das Verwaltungsgericht Ansbach 2012 hinsichtlich einer Allgemeinverfügung der Stadt Fürth entschieden.
Dass die Stadt Darmstadt nun meint, die Verfügung habe Bestand für alle, die nicht Widerspruch eingelegt hätten, ist skandalös. Das Gericht hat deutlich ausgeführt, dass es nicht einmal eine Rechtsgrundlage für die Verfügung gibt. Diese ist auch ohne jeden Zweifel durch den Widerspruch insgesamt nicht vollziehbar. Denn es handelt sich nicht etwa um eine Bündelung einzelner Verwaltungsakte, sondern um eine abstrakte Regelung für eine nicht benennbare Anzahl von Personen. Dies folgt schon daraus, dass - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - sich aus der Verfügung selbst gar nicht ergibt, an wen sie sich genau richtet.

Das Verhalten der Stadt Darmstadt, an der Verfügung festzuhalten, bedeutet, dass sie sich über eine klare Entscheidung des Verwaltungsgerichts hinwegsetzt und nicht einmal den Mut hat, eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs einzuholen. Wie dies mit der Gewaltenteilung in Einklang zu bringen sein soll, kann wohl nur die Stadt erklären. Die Stadt handelt ohne Rechtsgrundlage und entgegen einer klaren gerichtlichen Entscheidung.
Die Stadt Darmstadt riskiert nun tausende an Widerspruchsverfahren, die zu immensen Kosten für die Stadtkasse führen können. Die Stadtverwaltung ist jedoch verpflichtet, die Bürger vor unnötigen Kosten zu bewahren.
Arbeitsgemeinschaft Fananwälte






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