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Die vom DFB am 13. März 2015 gegen Erzgebirge Aue ausgesprochene Strafe wegen der Vorkommnisse beim Heimspiel gegen RB Leipzig wurde heute korrigiert. Nachdem der Verein Beschwerde gegen das Urteil einlegte, wurde die Strafe um 10.000 Euro reduziert.
Diese 10.000 Euro muss der Verein jedoch in ein „Fanprojekt gegen Gewalt und Extremismus“ investieren. Die Schließung der Blöcke O und P für ein Heimspiel auf Bewährung, bei zwölf Monaten Bewährungszeitraum, bleibt weiterhin bestehen. Auf die Korrektur des Urteils einigten sich das DFB Sportgericht, Erzgebirge Aue und der DFB-Kontrollausschuss. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Beim Heimspiel gegen RB Leipzig zeigten Fans aus dem Erzgebirge Nazi-Vergleich Plakate, fielen durch Schneeballwürfe auf RB Leipzig Spieler auf und zündeten Pyrotechnik. (Faszination Fankurve, 04.05.2015)