Besuchen Sie für aktuelle News: www.faszination-fankurve.de
Eine Klage der FC Bayern München AG gegen einen Fan auf Ersatz einer Geldbuße wurde am Dienstag vor dem Landgericht Karlsruhe abgewiesen. Dem FC Bayern gelang es nicht dem Beklagten nachzuweisen, Bengalische Feuer entzündet zu haben.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen beim Auswärtsspiel gegen den FC Zürich im August des vergangenen Jahres bengalische Feuer abgebrannt zu haben. Die Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA verhängte daraufhin eine Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro, die der FC Bayern akzeptierte und bezahlte. Woraufhin die Münchner vom Beklagten, der eine Auswärtsdauerkarte besitzt und bei besagtem Spiel anwesend war den Ersatz des Betrages forderten.
Das Landgericht Karlsruhe entschied, dass von Sportgerichten verhängte Geldstrafen unter bestimmten Voraussetzungen an einen Zuschauer weitergegeben werden können, doch in diesem konkreten Fall der Nachweis der Täterschaft nicht gelungen ist. Ausschlaggebend für das Urteil war, dass zwei von drei vernommenen Belastungszeugen einen unbeteiligten, im Zuschauerraum sitzenden Rechtsanwalt als vermeintlichen Verursacher ausmachten. (Faszination Fankurve, 30.05.2012)