18.09.2012 - Fortuna Düsseldorf

Bewährung wegen Pyrotechnik


Letzte Woche wurde ein Fan von Fortuna Düsseldorf zu eine Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt, weil er nach dem Aufstieg der Fortuna in die erste Liga eine bengalische Fackel in der Düsseldorfer Altstadt gezündet haben soll.

Die Strafe fiel vergleichsweise hoch aus, da zuständige Richter Dirk Kruse den Fortuna Fan wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetzt, sowie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt hat. Der zuständige Staatsanwalt hatte lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 1.050 Euro gefordert.

Der Richter erhöhte diese Strafe auch aus präventiven Gründen. Die Strafe gegen den Fortuna-Fan soll andere Fans abschrecken Pyrotechnik im oder außerhalb des Stadions zu zünden. Neben der Bewährungsstrafe erhält der Düsseldorf-Fan ein Stadionverbot, sowie eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro.

Auch bei den Double-Feierlichkeiten in der Dortmunder Innenstadt kam es zum Zünden sogenannter Freundenfeuer. Borussia Dortmund verhängte gegen die Innenstadt-Zündler ebenfalls ein Stadionverbot, obwohl deren Taten weit entfernt vom Stadion und an keinem Spieltag begangen wurden. (Faszination Fankurve, 18.09.2012)

Fanfotos Fortuna Düsseldorf




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