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Ein Fan von Eintracht Braunschweig wurde gestern vom Amtsgericht Hannover zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt, weil er beim Niedersachsenderby im November 2013 zwei bengalische Fackeln gezündet haben soll. Außerdem muss der Fan 500 Euro zahlen.
Dieser Betrag soll dem Kinderschutzbund zu Gute kommen. Die Anklage des Eintracht Fans lautete auf versuchter gefährlicher Körperverletzung. Die Verurteilung wegen eines andern Körperverletzungsdelikts wurde in die Bewährungsstrafe eingerechnet. Der Bewährungszeitraum beträgt drei Jahre.
Mitte Februar wurde das Verfahren gegen einen Hannover 96 Fan gegen Zahlung von 300 Euro eingestellt, der beim gleichen Derby ebenfalls zwei Bengalos gezündet haben soll (Faszination Fankurve berichtete). (Faszination Fankurve, 13.03.2015)