12.04.2021 - FC Carl Zeiss Jena

Bringt Carl Zeiss Jena Pyrostrafen doch noch zu Fall?


Der FC Carl Zeiss Jena war der erste Verein in Deutschland, der wegen vom DFB verhängten Strafen für Pyroaktionen der eigenen Fans vor ein ordentliches Gericht zog. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied im Juni 2020, dass das vom Ständigen Schiedsgericht der 3. Liga verhängte Urteil gegen FCC nicht aufzuheben sei.

Doch der Verein gab trotzdem nicht auf und erreichte auf dem juristischen Weg nun ein Etappenziel. Am 01. Juli 2021 wird sich der der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen einer mündlichen Verhandlung mit dem Antrag des FC Carl Zeiss Jena beschäftigen.

„Nachdem das OLG in Frankfurt/M. einen Antrag des FCC abgewiesen hatte, hatte dieser Rechtsbeschwerde beim BGH eingereicht. Dass es nun zur mündlichen Verhandlung kommt, ist zumindest als Indiz zu werten, dass die vorausgegangenen Urteile diskussionswürdig sind“, teilte der FCC dazu am gestrigen Sonntag mit.


Gegenüber dem MDR erklärte FCC-Geschäftsführer Chris Förster: „Wenn dort alles klar gewesen wäre, hätte der BGH den Antrag schriftlich abweisen können. Das hat er aber nicht getan. Man hat also Redebedarf. Wenn die Entscheidung vom BGH so getroffen werden sollte, wie wir sie anstreben, hätte sie weitreichende Folgen im zukünftigen Vorgehen bei der Bestrafung von Pyrovergehen.“

Im Sommer 2018 wurden bei drei Spielen vom FC Carl Zeiss Jena pyrotechnische Gegenstände durch FCC-Fans abgebrannt. Das DFB-Sportgericht belegte den FCC deswegen im Herbst 2018 mit einer Geldstrafe in Höhe von knapp 25.000 Euro. Der FCC legte dagegen Berufung beim DFB-Bundesgericht ein, was jedoch ohne Erfolg blieb, weshalb der Drittligist Klage gegen den DFB vor dem Ständigen Schiedsgericht der 3. Liga einreichte.

Carl Zeiss Jena beantragte festzustellen, dass der Schiedsvertrag zwischen den Parteien unwirksam sei. Das Schiedsgericht wies diesen Antrag ab, weshalb der Verein vor das Oberlandesgericht am Sitz des DFB zog, dort aber nicht erfolgreich war und deshalb Beschwerde beim BGH einreichte.

Die Pyrostrafen für den FCC sollen sich seit 2018 mittlerweile sogar auf einen knapp sechsstelligen Betrag angehäuft haben. Doch der FCC bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Strafen und begründet dies damit, dass der Verein alles in seiner Macht Stehende getan habe, um das Einbringen von Pyrotechnik ins Ernst-Abbe-Sportfeld zu verhindern. Beim DFB-Pokalfinale zeigte der DFB, der bei Pyroaktionen Strafen verhängt, in den vergangenen Jahren, dass er als Veranstalter selbst das Einschmuggeln von Pyrotechnik bisher nicht verhindern kann. Doch auch beim Pokalfinale müssen die DFB-Strafen von den Vereinen gezahlt werden. (Faszination Fankurve, 12.04.2021)

Fanfotos FC Carl Zeiss Jena




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