26.07.2019 - SC Preußen Münster

Erfolgreiche Klage gegen Betretungsverbote


Seit 2015 soll die Polizei in Münster mindestens 600 Bereichbetretungsverbote ausgesprochen haben. Mit Unterstützung der Fanhilfe Münster klagte ein Preußen-Fan erfolgreich gegen ein solche Bereichbetretungsverbote, die er im Januar 2017 für das Derby gegen Osnabrück und die Partie gegen Rostock erhalten hatte.

Auch eine Anhörung für eine Meldeauflage bekam der betroffene Fan damals. Der Fan forderte die Polizei auf zu erklären, auf welchen polizeilichen Erkenntnissen die Maßnahmen beruhen. Er soll jedoch keine Antwort bekommen haben. Der betroffene Fan hatte somit keine Chance sich zu wehren. Letztlich beruhten die ausgesprochenen Betretungsverbote offenbar alleine auf der polizeilichen Erkenntnis, dass Preußen-Fan bei einem Auswärtsspiel im Februar 2016 in Mainz an einer Auseinandersetzung beteiligt gewesen sein soll, weshalb er in der bundesweiten Datei „Gewalttäter Sport“ landete.

„Ein hierzu eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde im November 2016 von der Staatsanwaltschaft Mainz nach §170 Abs. 2 StPO eingestellt, weswegen die polizeilichen Erkenntnisse nicht mehr aktuell waren. Ein Stadionverbot hingegen bestand gegen Dieter zu keiner Zeit. Hiernach kamen wir zusammen zu dem Entschluss, mit dem von uns vermittelten Anwalt Klage gegen die erhobene Meldeauflage sowie das Bereichsbetretungsverbot vor dem Verwaltungsgericht Münster einzureichen. Nach über zwei Jahren können wir nun das Ergebnis des Verfahrens mitteilen: beide Maßnahmen waren rechtswidrig, was das Polizeipräsidium erst am 14. März 2019 endgültig anerkannte und sich zuerst sogar weigerte, die erst durch die Polizei entstandenen Kosten zu übernehmen, obwohl Dieter keine Chance hatte, sich im Vorfeld gegen die Maßnahmen zu wehren und mit unserer Hilfe finanziell in Vorleistung treten musste. Im Laufe des Verfahrens behauptete die Polizei Münster sogar, keine Kenntnis gehabt zu haben, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt worden sei. Mit diesem Umstand wurden die Maßnahmen vom Verwaltungsgericht Münster als rechtswidrig erklärt, da erstens das Polizeipräsidium ihre polizeilichen Erkenntnisse hätte überprüfen müssen hinsichtlich ihrer Aktualität und zweitens hätte die Polizei Münster Dieter eine Chance einräumen müssen, ordnungsgemäß auf die polizeilichen Erkenntnisse zu reagieren. Vor gut einer Woche hat dann auch das Polizeipräsidium Münster als letzten Akt die Kosten erstattet“, blickt die Fanhilfe Münster nun auf das erfolgreiche Verfahren zurück.

Laut Angaben der Fanhilfe seien seitdem Veränderungen im Vorgehen der Polizei Münster zu erkennen, die nun weniger Bereichbetretungsverbote aussprechen und den betroffenen Fans nun die polizeilichen Erkenntnisse auflistet, falls doch Betretungsverbote ausgesprochen werden. Preußen-Fans, die von Betretungsverboten betroffen sind, sollen sich bei der Fanhilfe Münster melden, denn der beschriebene Fall zeige, dass man sich erfolgreich gegen die Polizeimaßnahmen wehren kann. (Faszination Fankurve, 26.07.2019)

Fanfotos SC Preußen Münster




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