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Das Amtsgericht München hat einen Hooligan des FC Bayern München nach Angaben der Süddeutschen Zeitung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt, weil dieser an einer verabredeten Drittortauseinandersetzung mit Hooligans von Eintracht Frankfurt beteiligt gewesen sein soll.
Zudem muss der FC Bayern Fan 1.000 Euro an einen wohltätigen Verein Spenden oder 50 Sozialstunden ableisten. Überführt wurde der Hooligan offenbar, weil er ein Video von der Drittortauseinandersetzung auf seinem Smartphone bei sich getragen haben soll, als er beim Amateurderby zwischen im August 2014 über einen Zaun in Richtung TSV 1860 München Fans kletterte. Diese Festnahme floss ebenfalls in das Urteil des Amtsgerichts mit ein.
Bei der Drittortauseinandersetzung im Sommer 2014, bei der etwa 15 FC Bayern Hooligans einer etwa gleich großen Anzahl von Frankfurter Hooligans unterlegen gewesen sein sollen, soll der 30 Jahre alte FC Bayern Fan, der nun verurteilt wurde, anderen Münchner Hooligans Tipps für die Auseinandersetzung gegeben haben.
Nun wurde der geständige Hooligan wegen Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Neben der achtmonatigen Bewährungsstrafe erteilte das Gericht die Auflage, dass der FC Bayern Fan während des dreijährigen Bewährungszeitraums keine Spiele des FC Bayern München sowie von Eintracht Frankfurt und 1860 München besuchen darf. (Faszination Fankurve, 06.09.2016)